528  Goettingen,  Universitäts-Bibliothek

Jurid.815  IV-+-250  gezählte  Bl.  zu  27:20  cm  17  Jahrh.

Statuta  Viterbii  .  .  retroactis  temporibus  eondita  ac  a  pluribus
Pontificibus  Sedisque  Apostolicae  Legatis  approbata,  nune  autem
auctoritate  generalis  Uonsilii  eiusdem  Civitatis  correeta  recognita  atque
formata  cum  additionibus  et  declarationibus  necessariis.  Bl.I—IV
Index.  Bl.1—11  Prooemium  (4  Mai  1649).  Bl.11b—145  Statutorum
  liber  I:  De  regimine  eivitatis.  Bl.147—227  Liber  II:  De
eivilibus.

B1.227b  und  247—250  einige  auf  Viterbo  bezügliche  Schriftstücke
aus  dem  Anfang  des  18  Jahrh.

Jurid.8S16  147Bl.  zu  32:201,,cm   18Jahrh.

“Des  Fürstenthums  Esthen  Ritter-  und  Landrechte’,  im  Auftrage
der  esthländischen  Landräthe  um  1650  von  Philipp  Kruse  (Crusius)
vollendet.  Herausgegeben  von  J.  P.  G.  Ewers,  Dorpat  1821.

Jurid.817  262  Seiten  zu  25:18  em  18Jahrh.

Statuta  der  Stadt  Riga.  Gedruckt  bei  G.  Oelrich,  Statuta  der
Stadt  Riga.  .  als  der  Rigischen  Rechte  II  Bd.  I  Theil,  Bremen  1780,
S.1—117.

1845  aus  der  Bibliothek  von  Prof.  F.  Bergmann.

Deductiones  Juris.

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Insbesondere  zum  Gebrauch  des  Sprucheollegiums  der  Goettinger
Juristenfakultät  wurden  gedruckte  und  geschriebene  juristische  Gutachten
  aller  Art  gesammelt.  Eine  bedeutende  Bereicherung  erfuhr
diese  Sammlung  durch  Ankauf  der  grossen,  mit  voller  Sachkenntnis
gesammelten  Bibliothek  des  Georg  Melchior  von  Ludolf  (7  1740).
Da  dieser  1710—1740  Mitglied  des  Reichskammergerichtes  in  Wetzlar
war,  so  betreffen  die  von  ihm  herrührenden  Acten  und  Gutachten
meistens  Prozesse  dieses  Gerichtshofes  und  bilden  so  eine  Ergänzung
des  Archives  des  Reichskammergerichts  in  Wetzlar.  Einige  Stücke,
welche  nur  Geschriebenes  enthielten,  wurden  einst  ausgeschieden  und
als  Codices  Juridici  n0.817—892  aufgestellt.  Allein  eine  weit  grössere
Menge  von  geschriebenen  Stücken  war  mit  den  gedruckten  vereinigt
geblieben.  Da  nun  diese  Akten  alle  reiches  Material  enthalten  für  die
Geschichte  deutscher  Gegenden  (vgl.  Sachsen),  Ortschaften  (vgl.  Malmedy)
  und  Geschlechter  in  dem  16—18  Jahrhundert,  so  wurden  auch
jene  Codices  Juridiei  817—892  jetzt  wieder  an  den  entsprechenden
Stellen  unter  den  Deductionen  aufgestellt  und  es  wird  im  Folsenden
  aus  dem  Verzeichnis  dieser  Abtheilung  der  Drucke  "Deductiones
  juris’  ein  Auszug  in  der  Art  gegebeu,  dass  nur  die
geschriebenen  Stücke  unter  der  Signatur  jenes  nach  den  Ländern,  Ort-