Goettingen.
Universitäts-  Bibliothek.

Historische  Handschriften.

Histor.1  31Bände  zu  etwa  32:20  cm  18  Jahrhundert

Absehriften  von  Urkunden,  fast  ausschliesslieh  zur
Geschichte  Niedersachsens,  vornehmlich  aus  dem  13  bis
15  Jahrhundert.

Die  grosse  Sammlung  stammt  aus  dem  Nachlasse  des  Gel.  Justizraths
  J.  D.  Gruber,  der  in  seiner  Stellung  als  Historiograph  des
hannoverschen  Hofes  in  der  ausgedehntesten  Weise  geschichtlichen
Studien  oblag.  Ein  grosser  Theil  der  Urkunden  ist  von  ihm  selbst
geschrieben,  bei  sehr  vielen  sind  wenigstens  die  Anfangsworte  sowie
die  den  einzelnen  Stücken  vorgesetzten  kurzen  Regesten  von  seiner
Hand.  Auch  hat  Gruber  den  Urkunden  oft  historische  Anmerkungen
oder  Stammtafeln  beigefügt.  Was  die  Quellen  anlangt,  aus  denen
die  Abschriften  stammen,  so  ist  ein  Theil  den  beigeschriebenen
Angaben  zufolge  aus  Drucken  abgeschrieben.  Die  meisten  Urkunden
sind  jedoch  Originalen  oder  Copialbüchern  eutnommen,  von  denen  die
meisten  sieh  in  Hannover  befanden,  manche  den  (ebendort  befindlichen)
  Sammlungen  Joh.  Heinrich  Hofmann’s.  Bei  sehr  vielen
Stücken,  besonders  solchen,  die  Hildesheim  angeln,  ist  als  Quelle  angegeben
  "C(opiarium)  M(agnum)’,  das  ist  das  im  Archiv  zu  Hannover
befindliche  Diplonmatarium  Hildesemensis  Capituli,  über  welches  Sudendorf,
  Urkundenb.  z.  G.  der  Herz.  v.  Br.  u.  Lüneb.  Bd.I  p.  VII  unter
no.  XIL  zu  vergleichen  ist.  Die  in  niederdeutscher  Übersetzung  gegebenen
  Stücke  sind  zum  Theil  abgeschrieben  aus  dem  Copialbuch
“Verdudesche  Copien’  in  Hannover  (vgl.  Hodenberg,  Hoyer  Urk.
1.Abth.  S.609).  Wieder  andere  sind  mit  Bezeichnungen  wie  "Ex
autographo’,  “Ex  autographo  membranaceo’,  “Ex  veteri  apographo’
versehen.  Wie  Gruber  die  Urkunden  geordnet  hatte,  ist  nicht
mehr  ersichtlich.  In  völlige  Unordnung  gerathen,  wurden  sie  in  der
Göttinger  Bibliothek  später  alphabetisch  nach  den  Namen  der  Städte,
Ortschaften  bezw.  Geschleehter  geordnet,  welehe  die  Urkunden  betreffen.
  Ein  Verzeichnis  dieser  Namen  geht  jedem  Bande  voran.
Vorn  in  Bd.I  sind  einige  Kaiser-  und  Pabsturkunden  zusanmen-1

