158  Goettingen,  Universitäts-Bibliothek

genohmmen  Heinrichenn  Hochgreffenn  contra  die  Herren  eines  ehrwürdigen
  Ministerii  ...  m  punetis  inramentorum  tam  calumniae  quam
malitiae,  product.  in  indieio  22  Jan.  a.1603.  B1.197  Wiederlegung
etlicher  Missverstende,  so  sich  zwischen  einem  erb.  Raht  und  den
Haubtleuten  zugetragen.  bBl.215  Mandatum  Imperatoris  Rudolphi
an  die  Hauptleutte,  16  Oct.  1598.

Histor.496  1551  gezählte  Seiten,  von  denen  manche
leer  sind;  darunter  einige  Drucke  17  Jahrh.  mit  wenigen  Ausnahmen
  von  einer  Hand  geschrieben

Reiche  Sammlung  von  Schriftstücken  zur  Geschichte  des  Streites
der  Stadt  Braunschweig  mit  Herzog  Heinrich  Julius,  besonders
  in  den  Jahren  1605  und  1606.  Neben  rein  historischen
Aktenstücken,  wie  Beschlüssen  und  Schreiben  des  Braunschweiger
Raths,  Schreiben  der  Verordneten  des  Niedersächsischen  Kreises  und
der  Hansastädte,  Resolutionen  Christian’s  IV  von  Dänemark,  Propositionen
  und  Schreiben  der  kaiserlichen  Gesandten  und  Commissarii,
Erlassen  Rudolf’s  II  und  dgl.  finden  sich  auch  solche  juristischpolemischen
  Inhalts,  so  besonders  von  dem  Magdeburger  Rath  und
früheren  Braunschweiger  Syndieus  Joh.  Dauth  S.1215-—1310  “Notae
ad  sententiam  declaratoriam  suspensivam  von  22  Maii  a.1606°  sowie
S.1387—  1463  (wohl  auch  1571—  1385)  Schreiben  mit  juristischen  Belehrungen
  an  den  Rath  von  Braunschweig  vom  September  1606.
Manche  der  Schriftstücke  werden  aus  gleichzeitigen  Einzeldrucken
abgeschrieben  sein,  manche  sind  auch  sonst  wieder  gedruckt,  so  z.B.
in  dem  umfangreichen  Werke  “Ausführlicher  wahrhafltiger  historischer
Braunschweigischer  Bericht,  nemlich  Seriptum  apologeticum  .  .’,
3  Theile,  1607—1608.

Ausser  den  Schriftstücken  der  gekennzeichneten  Gattungen  enthält
die  Sammlung  eine  beträchtliche  Anzahl  gereimter  Pasquille,  Lieder
und  historischer  Gedichte,  welche  die  Braunschweiger  Streitigkeiten,
besonders  den  versuchten  Uberfall  vom  16  Oct.  1605  betreffen.  Es
sind  dies  folgende:

S.63  Ein  Smeheschrifft  so  von  Wolffenbüttel  komen,  betreffen
den  Voigt  Lippoldum  Brauns  uud  seine  Consorten  “Ihn  kurtz  verschienen
  Tagen  |  Wardt  der  Raht  von  Braunschweig  geladen  |  Nach
Wolffenbüttel  für  Ihren  Landeshern  .  .’,  108  Verse  S.69  Ein
Antwort  auff  das  vorgesetzte  Smeheschrifft  “Von  Wollffenbüttell  ist
kommen  ahn  |  Wie  menniglich  abnemen  kan  |  Ein  ungehuert  faull
Gedicht’,  92  Verse.  S.75  Von  den  Abgesandten  nach  Wolffenbüttell
  Voigt  Lippoldo  Brauns  undt  seinem  Beybestandt,  latius
extendirt  “Ihn  kurtz  vorschienender  Zeit  |  Wardt  eitirt  der  Raht
von  Braunsweig  .  ’,  526  Verse;  weitere  Ausführung  des  Pasquills
auf  S.63—68.  Am  Ende  steht  “°S.B.R.  G.  H.  Diese  vorbeschriebene
Buchstaben  sind  hier  umb  hergeschrieben  gewesen,  ihre  Bedeutung
kan  ich  nicht  wissen”.  S.99  Verantwortung  der  Smeheschriftt,
so  vorher  geit  “Von  Wulffenbüttel  ist  abermahl  |  Ankommen,  wie
kund  uberall,  |  Ein  lesterich  bübisch  Gedicht  .  ,  260  Verse.

(S.115—126  der  bei  Goedecke,  Grundriss?  II  $  142  n0.284  aufgeführte
  Druck  “Eigentlicher  .  .  Bericht  ...  gedruckt  1606).
S.127  Ein  warhaffter  Bericht  reimweiss  zu  singen  wieder  der  Stadtt