Michaelis  333—341  und  Münchhausen’s  Collectanea  245

Surae  II  Corani,  1754  (D.  24).  10)  Dissertationes  duae  ad  Marc.
X  42  et  XV  25  ac  Joh.  XIX  14,  1755  iterum  editae.  11)  Paralipomena
  contra  polygamiam,  1757  (D.  30).  12)  Oratio  de  connubiis
aliarum  disciplinarum  cum  philologia  or.,  1757  (D.31).  13)  Versuch
  über  eine  akademische  Frage,  von  Aristobulus;  Königsberg  1760
(zu  den  Preisschriften  Mich.  154).  14)  De  principio  indiscernibilium
1762  (D.  43).

II  Schriftstücke:  1)  4Bl.  4°  ‘Wieder  den  Beweis  (Michaelis’),
  dass  die  Vielweiberei  dem  Naturrecht  im  strengesten  Verstand
wiederstreite’,  unterzeichnet  ‘W.’.  2)  2  Bl.  4°  (Michaelis),  oratio  in
promotione  F.  C.  Goetzii  Gedanensis.  3)  2  Bl.  4°  Michaelis,  Rede
bei  der  Promotion  von  O.  Domey.

Mich.  341  (früher  Orient.  1—5)  5  Bände  in  fol.,  durchschossen

Biblia  Hebraica  ...  studio  J.  H.  Michaelis.  Halae  1720.  (Vgl.
Mich.  89/90.)

Mit  vielen  kritischen  Bemerkungen  von  J.  D.  Michaelis  (nicht
von  D.  J.  Pott,  wie  der  alte  Handschriftenkatalog  der  Bibliothek  angibt),
  besonders  Lesarten  aus  dem  cod.  Cassellanus,  dessen  Lesarten
Michaelis  in  seiner  oriental.  Bibliothek  I  223  II  209  III  216  IV  218

und  sonst  bespricht.  Es  ist  jedenfalls  jenes  Handexemplar  von  M.,
das  er  in  seiner  or.  Bibl.  I  208  beschreibt.
Vorn  steht  als  Besitzer  ‘'L.?  Pinkepanck’.  1854  aus  einer

Göttinger  Auction.

Gerlach  Adolf  von  Münchhausen’s

Colleetanea  Juris  Publiei.

Diese  Sammlung  enthält  Schriftstücke  hauptsächlich  staatsrechtlichen
  Inhalts,  die  Münchhausen  (F  1770)  während  seiner  Thätigkeit  in
hannoverschen  Diensten  gesammelt  hat;  sie  reicht  bis  ins  Jahr  1750.
Nur  wenige  Akten  stammen  aus  der  Zeit,  wo  Münchhausen  Oberappellationsrath
  zu  Celle  war  (1716—26;  z.B.  n.  14);  mehr  sind  aus  den
Jahren  seines  Wirkens  als  Comitialgesandter  in  Regensburg  erhalten
(1726/28).  Die  Mehrzahl  der  Papiere  aber  fällt  in  spätere  Zeit,  wo
er  als  Geheimer  Rath  in  Hannover  eine  einflussreiche  Stellung  bekleidete;
  cin  grosser  Theil  stammt  aus  jener  Zeit,  wo  er  als  erster
Wahlbotschafter  zur  Wahl  Karls  VII  (1741/2)  und  Franz’  I  (1745)  nach
Frankfurt  entsendet  war.  Die  Akten  über  die  Wahlcapitulationen
umfassen  mehrere  Bände  und  behandeln  die  verschiedenartigsten  Rechtsverhältnisse
  im  deutschen  Reiche,  die  bei  diesen  Gelegenheiten  zur
Sprache  gebracht  wurden.  Besonderes  Interesse  haben  die  lebendigen
Tagesberichte  in  Bd.  39  und  40,  45  und  46.

Münchhausen  hatte  diese  Schriftstücke  ursprünglich  zu  eigenem
Gebrauch  gesammelt.  Nach  und  nach  übersandte  er  sie  später  nach
Göttingen,  hauptsächlich  für  den  Gebrauch  Pütter’s  (vgl.  F.  Frensdorff