246  Goettingen,  Universitäts-Bibliothek

in  den  Göttinger  Nachrichten  v.  d.  k.  Ges.  d.  Wiss.  1893  8.  320  ff.),
mit  dessen  Nachlass  1807  die  Sammlung  in  den  Besitz  der  Bibliothek
kam.  Bände  mit  ähnlichen  Papieren  finden  sich  auch  unter  Pütter’s

Nachlass;  ferner  unter  den  Codices  Juridici  (z.  B.  Jurid.  15  Papiere
Gruber’s;  sowie  viele  einzelne  Schriftstücke  geringen  Umfangs,  die
durch  alte  Seitenzählung  ihre  ehemalige  Zugehörigkeit  zu  einer  grösseren
  Sammlung  zeigen).

Die  Bände,  die  jetzt  die  Signatur  Münchhausen  1—36  tragen,
und  einige,  die  jetzt  fehlen,  hatten  ehemals  eine  durchlaufende  Zählung
als  Tom.  1—48.  Von  ihnen  waren  Tom.  1—36  (entsprechend  Münchh.
1—23)  zuerst  gesammelt,  und  über  sie  liess  Münchhausen  ein  ausführliches
  Sachregister  anfertigen  (Tom.  36,  jetzt  Münchh.  24),  das  hauptsächlich
  auf  den  fast  vor  jedem  einzelnen  Bande  befindlichen  Sachregistern
  beruht;  es  umfasst  auch  die  Bände,  die  der  Sammlung  jetzt
fehlen:  Tom.  9  12  17  19—28  30;  vgl.  Frensdorff  S.  320.  Dazu
kamen  nach  1748  dann  noch  Tom.  37—48  (jetzt  n.  25&gt;—36);  endlich
10  Bände  olıne  alte  Zählung  (jetzt  n.  37—46),  wohl  für  Pütter  gefertigte
  Abschriften  der  für  Münchhausen  inentbehrlichen  Originale,
sämmtlich  mit  Pütter’s  Bücherzeichen  versehen.  Der  Inhalt  dieser
Bände  ist  in  dem  Indexbande  nicht  verzeichnet,  ebensowenig  der  von
Münchh.  11,  der  ursprünglich  nicht  zu  dieser  Sanımlung  gehörte.  Auch
diese  spätern  Bände  enthalten  grösstentheils  Akten  aus  derselben  Zeit
und  über  dieselben  Materien  wie  die  früheren,  nur  wenig  fällt  in  die
Zeit  nach  1748.

In  der  nachfolgenden  Beschreibung  sind  in  der  Regel  nur  umfangreichere
  Stücke  einzeln  verzeichnet;  es  finden  sich  aber  fast  immer
auch  in  andern  Bänden  Akten,  die  sich  auf  dieselbe  Sache  beziehen.
Ausserdem  sind  alle  Briefe  (fast  sämmtlich  an  Münchhausen  gerichtet)
aufgeführt,  mit  Ausnahme  einiger  nicht  unterzeichneten.  Die  grosse
Mehrzahl  der  Akten  sind  Abschriften;  von  Münchhausens  Hand  finden
sich  hie  und  da  einzelne  Schriftstücke  ,  häufiger  jedoch  Notizen  und
meist  Inhaltsangaben  und  Überschriften.

Die  46  Bände  tragen  meist  aussen  den  Titel  ‘Oollectanea’,  oder
‘Colleetanea  Iuris  Publici’;  alle  sind  in  folio  gebunden,  von  31—-38  cm
Höhe  und  20—23  cm  Breite.

Münchhausen  1  465  Bl.

Tom.  I.  Collectanea.  ‘Fasciculus  I%  von  no.  1  bis  no.5’:  Gutachten,
  Beschlüsse  u.s.  w.  von  Vielen;  Einiges  von  Münchhausen.

no.1)  Bl.  2—136  betr.  ‘Hannoverische  Allianz’  (vom  3  Sept.  1725);
Bl.15  Brief  von  (J.  P.)  v.  Ludewig,  Halle  13  Mart.  1727,  Bl.  18  von
J.  D.  Gruber;  Bl.25  Schreiben  nach  Bayreuth  an  J.  G.  v.  Meiern,
Regensb.  22  Martii  1726:  Bl.  67  (Jean  Du  Mont)  Analyse...
au  trait&amp;  d’Hanovre,  Copie  (gedr.  Rousset,  Recueil  hist.  d’actes  II  1728

310).

no.  2)  Bl.  137—164  ob  ein  reformirter  Landesherr  in  seinem  lutherischen
  Lande  die  ref.  Religion  einführen  könne.

no.  3)  B1.165—259  Von  der  geistlichen  Jurisdiction  katholischer
Landesherrn  gegen  evang.  Unterthanen,  1724/5.

no.  4)  Bl.  262—354  “Von  dem  jure  majoris  partis  in  Collegio  Elec-