436  Goettingen,  Universitäts-Bibliothek

text  of  Panini,  and  the  commentaries  of  Raäma-chandra,
Bhuttöji-dieshita,  and  others.  Sie  enthält  zunächst  auf
73  Blättern,  die  das  Wasserzeichen  des  Jahres  1794  tragen,  in  Nägarl
Schrift,  den  Text  von  Pänin’s  Grammatik,  so  geschrieben,  dass
rechts  vom  Texte  Raum  für  Bemerkungen  blieb.  Da  dieser  Raum  indessen
  nicht  genügte,  wurden  später  noch  andere  Blätter  (mit  dem
Wasserzeichen  des  Jahres  1796)  zwischen  den  Blättern  des  Textes  eingefügt.
  Der  neben  dem  Texte  gelassene  Raum  und  die  so  eingeschobenen
  Blätter  enthalten  Colebrooke’s  Übersetzung  (oder  Versuche
  einer  Übersetzung)  sehr  vieler  Regeln.  Nahezu  vollständig  übersetzt
  ist  Alles,  was  sich  auf  die  Technik  der  indischen  Grammatik,  auf
die  Lautlehre,  die  Declination  und  Conjugation,  die  Bildung  der  Femininstämme,
  die  Bedeutung  der  Suffixe  und  die  Syntax  bezieht;  und
in  den  Abschnitten,  die  von  der  Composition  der  Nomina,  den  krit
und  taddhita  Suffixen  handeln,  sind  wenigstens  die  Regeln  allgemeinern
Inhalts  erklärt  und  die  sich  aus  den  Regeln  ergebenden  Resultate  bisweilen
  durch  tabellarische  Übersichten  erläutert.  Nicht  übersetzt  sind
im  Wesentlichen  nur  die  Regeln  über  die  Accente  und  die  vedische
Sprache.  Bl.  160—170  enthalten  Colebrooke’s  Reinschrift  seiner
Übersetzung  des  grössten  Iheils  des  ersten  Adhyäya  von  Fänini’s
Grammatik,  und  seinen  Commentar  zu  einer  beträchtlichen  Anzahl  von
Regeln.  Ausserdem  ist  bei  vielen  Regeln  auf  dem  Rande  bemerkt,
N  sie  oder  die  in  ilınen  gelehrten  Termini  zur  Anwendung  kommen.

9  angebundene  Blätter  enthalten  Übersetzungen  einzelner  Regeln,  Listen
von  Wörtern,  u.s.w.  Eins  derselben  ist  ein  Briefcouvert  mit  dem
Wasserzeichen  1797,  das  von  Colebrooke  an  J.  H.  Harrington  Esg.
(Beamten  im  Dienste  der  East  India  Company  seit  1780,  zuletzt  Member
of  the  Supreme  Council  and  President  of  the  Board  of  Trade,  und  ‘for
some  years  honorary  professor  of  the  laws  and  regulations  of  the  british
  government  in  India  in  the  College  of  Fort  William...  and
afterwards  president  of  the  council  of  the  College’)  und  von  diesem  an
H.  Colebrooke  Esg.  zurück  adressirt  ist.  Ein  Specimen  von  Colebrooke’s
  Übersetzung  siehe  in  den  Nachrichten  von  der  K.  Ges.  der
Wiss.  zu  Göttingen  v.  J.  1891,  8.  107—112.

Diese  Hs.  und  die  unten  verzeichneten  Hss.  no.  69  70  96  97  98
99  stammen  aus  dem  Nachlasse  des  1837  verstorbenen  Orientalisten
F.  A.  Rosen,  dem  sie  von  Colebrooke  geschenkt  waren,  und  sind  1852
vom  Vater  Rosens,  dem  FE.  Lipp.  Kanzler  Dr.  Ballhorn-Rosen,  zusammen
mit  einer  büste  F.  A.  Rosens  der  Bibliothek  geschenkt  worden.

Sanskrit  69  62  Bl.,  281  cm  breit,  46  cm  hoch  Anfang
  des  19  Jahrh.  (Papier  aus  den  Jahren  1797—1801)

Die  Hs.  enthält  nach  Colebrooke’s  Aufschrift  Päninv’s  Süiras
  or  Rules  of  Grammar,  in  Wirklichkeit  .aber  in  schwarzer
Schrift  den  Text  der  Sütras,  und  in  rother  Schrift  Zusatzregeln
(Värttikas,  Kärikäs,  u.s.  w.)  aus  der  Kacıkäü-Vritt:.  Die  Blätter
sind  auf  beiden  Seiten  beschrieben,  und  jede  Seite  enthält  zwei  Columnen
  mit  leeren  Zwischenräumen,  die  von  Colebrooke  für  eigene  Bemerkungen
  bestimmt  waren  und  theilweise  für  solche  benutzt  sind.
Manche  Regeln  sind  von  Colebrooke  kurz  übersetzt;  öfter  hat  er  die