470  Gocttingen,  Universitäts-BibHhotlick

lung  des  Narkisizädah,  vgl.  Pertsch,  Berl.  Cat.  no.  145.  Zahlreiche
Randbemerkungen  von  verschiedenen  Händen.

Anfang:  Su,  Bere  URS  Kelas  Br  VEST  ER  wlk  ET
Die  Abschrift  ist  datirt  vom  Jahre  1103  (beg.  24  Sept.  1691).
Bl.  53°  und  54  allerlei  Bemerkungen.

Bl.  55°—80?  Schönes  deutliches  Nashi  zu  23  Zeilen  auf  der  Seite,
unvocalisitt.  Ein  Tractat  theologischen  Inhalts  ohne  Angabe  des
Verfassers  oder  eines  Titels.

Anfang:  1  SI  I  RAS  li  Granyo  sl.

Ture.  3  (orient.  182)  europäisches  Papier  3+270-+1DBl.
nach  Originalfoliirung,  zu  204  :14  cm,  mit  21  Zeilen  1633

Meist  gutes  und  deutliches  Nasta  lik  von  verschiedenen  Händen,
unvocalisirt.  Überschriften  roth.  Örientalischer  Lederband  mit
Klappe.

Ein  Compendium  der  praktischen  Theologie  und  des  kanonischen
  Rechts  in  Frage  und  Antwort  von  einem  ungenannten
Verfasser.  Die  Schrift  ist  in  57  Paragraphen  eingetheilt,  zwei  Vorsetzblätter
  enthalten  den  Index.  Die  Foliirung  springt  von  88  auf  90
über,  jedoch  ohne  Lücke  des  Textes.  Anı  Rand  viele  Bemerkungen
von  der  Hand  des  Schreibers.

Anfang:  (al  Eh  DA&gt;  AS  N)
Die  Abschrift  wurde  vollendet  in  der  zweiten  Dekade  des  Sawwäl
1042  =  April  1633.

Ture.  4  (orient.  182°)  108  beschriebene  Blätter  zu  144  :10  cm;
gutes  Nastaliik  mit  13  Zeilen  auf  der  Seite.  Durch  eingedrungene

Feuchtigkeit  fleckig  geworden  ,  doch  ohne  wesentliche  Beschädigung
der  Schrift.  Lücke  zwischen  Bl.  97  und  98.

Diese  am  Anfang  und  am  Ende  unvollständige  Handschrift  enthält
  ein  Werk  über  dogm  atische  und  praktische  Theologie,
über  die  Jo!  und  die  Re\)  «&gt;.  Welches  Werk  wir  vor  uns  haben,

kann  ich  bei  dem  defecten  Zustand  der  Hs.  nicht  sagen  ;  gewiss  ist
nur  1)  dass  es  nicht,  wie  eine  alte,  mir  unbekannte  Hand  auf  einem
hinten  eingeklebten  Zettel  behauptet,  der  Katechismus  (dm,  oder

SAU  rare)  des  Birgeli  (geb.  929  =  1522/23,  7  981  =  1573/74)  ist

(vgl.  Turc.  5  no.6);  und  2)  dass  die  vorliegende  Schrift  vielmehr  zwischen
  den  Jahren  909  =  1503/4  und  932  =  1525/6  verfasst  sein
muss;  denn  auf  Bl.  28°  2.2  sagt  der  Verfasser:  Ju  ©)  mis  zo

IS  A  I  Ol  Je  War  Je)  u,  „At.  Der  Verfasser  schrieb

also  während  ‘Alı  Gamäli  Mufti  war;  und.  das  war  eben  während  der
Jahre  909—932  der  Fall  (s.  H.  Hal.  tab.  chronolog.  p.  af  2.12,  und

Hammer,  Gesch.  des  osman.  Reiches,  Ausgabe  in  vier  Bänden,  I  914)

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