X  Vorwori.

Besiedelungs-Gesellschaften  dürfte  der  Kommentar
bei  der  Erfüllung  ihrer  Aufgaben  vielleicht  von
Nutzen  sein  und  den  Kriegsbeschädigten  selbst,  soweit
sie  auf  den  Wortlaut  der  wichtigeren  für  das  Ver—
ständnis  des  Gesetzes  in  Betracht  kommenden  Be—
stimmungen  Wert  legen,  das  Verständnis  erleichtern,
zumal  er  auch  einige  Beispielmuster  —  insbesondere
auch  solche  für  die  an  die  Zivilstellen  zu  richtenden
Anträge  —  bietet.

Frankfurt  a.  O.,  den  28.  Oktober  1916.

Alfred  Meyer.