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Cinlellung.

wurde  der  Gedanke  behandelt  und  es  wurden  Vorschläge
  zu  seiner  praktischen  Verwirklichung  unterbreitet.
  Einzelne  im  Laufe  der  Bewegung  hervortretende
  Wünsche  gingen  dabei  erheblich  über  den
anfänglichen  Gedanken  hinaus,  insbesondere  trat  von
Seiten  der  Boden-Reformer  der  WMunsch  nach
„Kriegerheimstätten“  in  weitestem  Umfange  hervor,
der  auf  die  von  ihnen  behauptete  Not  an  Kleinwohnungen
  und  Eigenhäusern  gestützt  wurde,  unter
Betonung  der  zahlreichen,  nach  dem  Kriege  zu  erwartenden
  Fälle  von  Siechtum,  die  eine  besonders  weitgehende
  Wohnungsfürforge  erbeischten.  Für  diese
„Heimstätten“  wurde  die  Durchführung  verschiedener
bodenreformerischer  Forderungen  —  Beschränkung
des  Heimstättenbesitzers  in  bezug  auf  Veräußerung,
Belastung  und  Vererbung  der  Stelle  —  stark  in  den
Vordergrund  gestellt.

Nach  cingehender  Prüfung  und  Würdigung  aller
dorliegenden  Vorschläge  durch  verschiedene  dazu  berufene
  Stellen  wurde  im  März  1916  dem  Reichstage
der  Entwurf  für  ein  entsprechendes  Gesetz  vorgelegt.

Der  Entwurf,  der  ursprünglich  nur  acht  Paragraphen
umfaßte,  wurde  einer  Kommission  überwiesen,  von
dieser  in  mehrfacher  Hinsicht  abgeändert  und  erweitert
und  gelangte  dann  in  der  Sitzung  des  Reichstages
dom  3.  Juni  1916  —  im  wesentlichen  in  der  von  der
Kommission  vorgeschlagenen  Form  —  zur  Annahme,
nur  hinsichtlich  des  §  6  wurde  die  Fassung  gegenüber
den  Kommissionsbeschlüssen  geändert  und  die  jetzt  vorliegende
  Form  beschlossen  —  vgl.  dieserhalb  die  Er-