xert  des  Lelehes.  7

Die  e  kann  auf  einen  Teilbetrag  dieser  s
Verfokgungögebuhrmsse  beschränkt  werden.

Der  Berechnung  der  Abfindungssumme  wird  das

Lebensjahr  zugrunde  gelegt,  das  der  Antragsteller  in
demjenigen  Jahre,  welches  auf  den  Tag  der  Antragstellung
  efolge-  vollendet.
Dier  Anspruch  auf  die  Gebührnisse,  an  beren
Stelle  die  Kapitalabfindung  tritt,  erlischt  mit  dem
Ersten  des  auf  die  Auszahlung  der  Abfindungssurnme
  solgenden  Monats.

als  Ablindungssumme  9—  unter  Verüchichigung
des  Lebensalters  das  aus  der  nachstehenden  Aufstellung
  ersichtliche  Vielfache  der  Verisraungsgebüb#
nisse  zu  aohlen  und  wzwar  bei  dem  E

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