18  Text  des  Gesetzes.

34.  Lebensjahrer  das  15½¼  fache
35.  „  115  „
36  »  MAX-37.
  »  14½  „
38.  14½  „
39.  „  14  „
40.  ,  134  „
4  13½  „
4.  ,  13½  „
43.  „  13  „
44.  „  123  „
45.  „  12½  „
46.  „  12¼  „
47.  ,  12  „
48.  ,  1134»
49.  114  „
50.  "„  103  „
51.  „  10½  „
52.  93,
53  »  ....  9½¼  „
54.  „  834  „
55.  „  8¼  „

des  Jahresbetrags  der  betreffenden  Bezüge  oder
eines  Teiles  derselben.

86.

Die  bestimmungsgemäße  Verwendung  des  Kapitals
  ist  durch  die  Form  der  Auszahlung  und  in  der
Regel  durch  Maßnahmen  zur  Verhinderung  alshaldiger
  Weiterveräußerung  des  Grundstücks  oder  des
an  ihm  bestehenden  Rechtes  zu  sichern.  Zu  diesem
Zwecke  kann  die  oberste  Militärverwaltungsbehörde
insbesondere  anordnen,  daß  die  Weiterveräußerung
und  Belastung  des  auf  Grund  der  Kapitalabfindung
erworbenen  Grundstücks  innerhalb  einer  Frist  von
nicht  über  zwei  Jahren  nur  mit  ihrer  Genehmigung