Text  des  Gesetzes.  19

zulässig  ist.  Diese  Anordnung  wird  mit  der  Eintragung
  in  das  Grundbuch  wirksam.  Die  Eintragung
erfolgt  auf  Ersuchen  der  obersten  Militärverwaltungsbehörde.


87

Die  Absindungssumme  ist  auf  Erfordern  insoweit
rückzuzahlen,  als  sie  nicht  innerhalb  einer  von  der
obersten  Militärverwaltungsbehörde  bemessenen  Frist
bestimmungsgemäß  verwendet  ist.

88.

Wird  der  Zweck  der  Kapitalabfindung  vereitelt,  so
ist  auf  Erfordern  der  obersten  Militärverwaltungsbehörde
  die  Abfindungssumme  zurückzuzahlen.

Zur  Sicherung  der  Rückzahlung  der  Abfindungssumme
  kann  die  oberste  Militärverwaltungsbehörde
die  Eintragung  einer  Sicherungshypothek  verlangen.

Die  Verpflichtung  zur  Rückzahlung  beschränkt  sich
qauf  den  Betrag,  auf  den  die  Abfindungssumme
festzusetzen  gewesen  wäre,  wenn  der  Abgefundene  den
Antrag  auf  Kapitalabfindung  im  Zeitpunkt  der  Rüccksorderung
  gestellt  hätte.

89.

Dem  Abgefundenen  können  auf  Antrag  die  durch
die  Kapitalabfindung  erloschenen  Gebührnisse  gegen
Rückzahlung  der  Abfindungssumme  wieder  bewilligt
werden,  wenn  er  zur  Erlangung  einer  anderen  Erwerbsmöglichkeit
  das  Grundstück  weiterveräußert  oder
wenn  andere  wichtige  Gründe  vorliegen.

Die  Vorschrift  des  §  8  Abs.  3  findet  entsprechende
Anwendung:  der  Berechnung  ist  der  Zeitpunkt  der
Rückzahlung  zugrunde  zu  legen.

8  10.
Ter  nach  §  4  Abs.  2  erloschene  Anspruch  lebt  mit
Wirkung  vom  Ersten  des  Monats  wieder  auf,  in  dem
die  Abfindungssumme  zurückgezahlt  ist.

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