28  Erläuterungen.  2.

Kriegsminist.  Erlaß  vom  16.  N  1#4  im  Armer-—
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ui  der  d  und  wo  dies  fensbau  wäre,
innte  eine  Kapitalabfindung  richt  gewährt  werden,  da
die  einmal  gewährte  Kapitalabfindung  —
abgesehen  von  den  in  diesem  Gesetz  vorgesehenen.  Fällen

der  Nichterfüllung  des  Zwecks  der  #alisierung  oder  der
Vereitelung  —  ni  me  zurückgefordert

werden  dü  .  P  e.  Für  die!  25  geeler  353

von  ane

8  6  bierr  9  und  11  sind-  noh  zu  m“  —  ku  E

7.  Die  Fekanntgale  der  Gründe  der  Ablehnung  bezweckt,
  daß  der  Antragsteller  die  Möglichkeit  erhält,  sich
nochmals  zu  äußern  und  etwaige  Irrtümer,)  die  bei  dem

ablehnenden  Bescheide  untergelaufen  sein  könnten,  aufzuklären
  Eine  eschwerde  gegen  die  Entscheidung  ist