30  Erläuterungen.  8.

darunter  bleiben,  wenn  der  Verwendungszweck  nur
ein  Ueineres  Kapital  nötig  macht  oder  gonstihe.  ründe  es
bedenklich  erscheinen  lassen,  die  “é  4  “3V-  der
o“  zugrunde  zu  le  --  Bal.  auch  den  Schluß-  z

absatz  de

2.  Für  O  st  ziere  und  Offiz  ierswitwen  eilt
das  Gesetz  nicht,  sond  nur  l#n.  Unteroffiziere  und
Mannschaften  und  deren  Witwen.  —  Bal.  aber  ierzu  die
Einleitung  auf  S.  7.  E
Die  Kriegsver  fo  rgung  der  Atienbeschaigten
besteht-  -j;j
a)  in  einer  Inva  lidenrente.  Diese  darf  der  gi
telisierung'  nicht  zugrunde  gelegt  werden,  sie  ist  aber
die  Voraussetzung  für  die  Gewöhrung  T.  ;
-  J-  ushjz  its-un  #  4  1•#  nannten  Zulagen,  di  di  rihohne  «

ber  rhaupt  nicht  denkbar  fi

76)  ie  54  4.

Die  Verstümmelungszulage  von  je  27  X  kann
ferner  bewilligt  werden  bei  Störung  der  Beweg'ngs=
  und  Gebrauchsfähigkeit  eiter  Hand.
eines  Armes,  eines  Fußes  oder  eines  Beines,
wenn  die  Störung  so  hochgradig  ist,  daß  sie  dem
Verlufte  des  Gliedes  gleich  zu  achten  ist,  bei  Verluft
  oder  Erblindung  eines  Auges  im  Falle  nicht
-....  volltgcc  Gebrauchsfähigkeit  des  anderen  Auges,
bei  anderen  cnneren  23  wenn

sie  fremde  Pflege  und  Wartung  nötig  machen

—