34  Enlduterungen.  #.5.

52.  Lebensichren  das  936fache
53.  „  ..  9¼  „
54.  5½%  *I*DDBWW.!  .  J7“.  834  77
55.  „Q  x  „  3¼  „

des  Jahresbetrags  der  betreffenden  Bezüge  oder
eines  Teiles  derselben:).

1.  Für  die  Art  der  Kapitalisierung  waren  die  verschiedensten
  Vorschläge  gemacht  worden,  so  z.  B.  die  Gewährung
  des  bestimmten  Vielfachen  eines  Teils  der  Invalidenbezüge
  für  jeden  Kriegsbeschädigten.  In  der  Schrift:
Die  ländlichen  Invaliden  zurück  auf  das
Land  —  seehe  Einleitung  —  habe  ich  darauf  hingewiesen,
daß  die  Lösung  der  Aufgabe  in  gerechter  Weise  und  ohne
schwere  Belastung  des  Reichs  nur  bei  Berücksichtigung  des
Lebensalters  und  auch  des  Gesundheitszustandes  des
Kriegsbeschädigten  durchführbar  sei,  und  zwar  nach  den
Grundsätzen  des  Leibrentenkaufs  in  umgekehrter
  Richtung  —  dort  Hingabe  eines  Kapitals
gegen  Gewährung  einer  Rente,  hier  Gewährung  eines
Kapitals  gegen  Hingabe  eines  Rentenrechts  —.

Diesen  Vorschlägen  ist  das  Gesetz  gefolgt.

Für  die  Entschließung  der  Behörde  auf  Gewährung
des  Kapitals  daf  die  Prüfung  des  Gesundheitszustandes
des  Bewerbers  nicht  völlig  ausgeschaltet  werden,  wenn
nicht  schwere  Schädigungen  des  Reichsfiskus  hervortreten
sollen.  Die  Ausf.-Best.  —  Punkt  2  das.  —  sehen  denn  auch
ausdrücklich  die  Untersuchung  des  Antragstellers  durch
einen  beamteten  Arzt  vor,  der  sich  dahin  zu  äußern  hat,
ol  vom  ärztlichen  Standpunkt  aus  Bedenken  gegen  die
Kapitalabfindung  bestehen.

Dem  Arzte  liegt  die  doppelte  Aufgabe  ob,  zu  begutachten:


a)  ob  das  Leiden  noch  heilbar  ist  —  was  einen  Fortfall
der  Zulagen  bedingen  und  damit  der  Kapitalisierung
hinderlich  sein  könnte  —  val.  Anm.  5  zum  92;

d)  ob  eine  Gewähr  dafür  vorhanden  ist,  daß  der  Kriegsbeschädigte
  noch  eine  längere  Zeit  am  Leben  sein  wird.