Erläuterungen.  83  6.  35

Die  Erfüllung  dieser  Aufgaben  ist  nicht  leicht,  zumal
der  zu  a  genannten,  wenn  innere  Leiden  in  Fra
stehen.  Denn  bei  diesen  kann  zuweilen  —  traumatische
Neurose  —  gerade  durch  die  Kapitalgewährung  die  Heilung
  befördert  werden.  Die  Aufgabe  wird  sich  aber
stets  aus  dem  Gesichtspunkt  lösen  lassen,  daß  das  Gesetz  ein
Versorgungsgesetz  sein  soll.  In  seiner  Beurteilung
steht  der  Arzt  ganz  frei  da  und  ist  durch  eine  Sterblichkeitsstatistik
  nicht  eingeengt.  Im  Zweifel  wird  er  sich  ohne
weiteres  zugunsten  des  Kriegsbeschädigten  entscheiden
dürfen.  Vgl.  hierzu  die  vortrefflichen  Ausführungen  in  der
Schrift  von  Oberstabsarzt  Dr.  Martineck  —  das  Kap.  Abf.=Gesetz
  in  sozialmedizinischer  Beleuchtung  —  Jena  —  Verlag
von  Gustav  Fischer.

2.  Die  Sätze  beruben  auf  den  Erfahrungen  der  Unfallverficherung,
  namentlich  auf  dem  für  die  österreichische  Unfallversicherung
  gegebenen  sehr  guten  Material.  Sie
waren  im  ersten  Entwurf  geringer,  sind  aber  in  der  Kommission
  erhoht  worden,  indem  man  die  4%  ige  Kapitalisierung
  statt  der  ursprünglich  vorgesehenen  50igen  zugrunde
  legte.  Vgl.  im  übrigen  die  Tafeln  am  Schluß
dieses  Abschnitts.

61.

Die  bestimmungsgemäße  Verwendung  des  Kapitals
  ist  durch  die  Form  der  Auszahlung  und  in  der
Regel  durch  Maßnahmen  zur  Verhinderung  alsbaldiger
  Weiterveräußerung  des  —  oder  des
an  ihm  bestehenden  Rechtes  zu  sichern“).  Zu  diesem
Zwecke  kann  die  oberste  Militärverwaltungsbehörde
insbesondere  anordnen,  daß  die  Weiterveräußerung
und  Belastung  des  auf  Grund  der  Kapitalabsindung
erworbenen  Grundstücks  innerhalb  einer  Frist  von
nicht  über  zwei  Jahren  nur  mit  ihrer  Genehmigung
zulässig  ist.  Diese  Anordnungs)  wird  mit  der  Eintragung
  in  das  Grundbuch  wirksam.  Die  Eintragun
erfolgt  auf  Ersuchen  der  obersten  Milltärventwat
tungsbehörde.  ·