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Wird  der  Zweck  der  Kapitalabfindung  vereitelt#),
so  ist  auf  Erfordern:)  der  obersten  Militärverwaltungsbehörde
  die  Abfindungssumme  zurückzuzahlen.

Zur  Sicherung  der  Rückzahlung  der  Abfindungssumme
  kann")  die  oberste  Militärverwaltungsbehörde
die  Eintragung  einer  Sicherungshypothek")  verlangen.

Die  Verpflichtung  zur  Rückzahlung  beschränkt  sich
auf  den  Betrag,  auf  den  die  Abfindungssumme  festzusetzen
  gewesen  wäre,  wenn  der  Abgefundene  den
Antrag  auf  Kapitalabfindung  im  Zeitpunkt  der  Rück.
forderung  gestellt  hättes).

1.  Es  genügt,  daß  sich  herausstellt,  daß  der  bei  dem
Antrage  auf  Kapitalabfindung  angegebene  Zweck  nicht.erreichbar
  ist.  Eine  Schuld  des  Bewerbers  braucht  dabei
nicht  vorzuliegen.  Beispiel:  Es  stirbt  die  Frau  oder
ein  erwachsenes  Kind,  auf  deren  Hilfe  bei  dem  Plane,  ein
Grundsiück  zu  erwerben,  gerechnet  war.  Der  Vertrag  mit
der  Siedelungsgesellschaft  wird  deshalb  rückgängig  gemacht.

2.  Auf  Erfordern,  ein  Zwang  liegt  also  für  die
Militärbehörde  auch  hier  nicht  vor.

3.  Kann:  nicht  muß.

4.  Bei  den  Vorberatungen  zu  dem  Gesetz  traten,  in
einer  sehr  weitgehenden  Besorgnis,  Erwägungen  hervor.
die  dahin  gingen,  das  Gesetz  möchte  zu  Landspekulationen
ausgenutzt  werden,  oder  es  möchte  den  Kriegsbeschadigten
ihr  Kapital  in  Verlust  geraten.  Diese  Besorgnisse  erscheinen
  kaum  begründet,  der  Fall  der  „Vereitelung“
dürfte  nicht  allzu  häufig  eintreten,  die  Sicherungshypothek
  als  Schutzmittel  dagegen  aber  noch  seltener
zur  Anwendung  gelangen  können.

Es  sind  folgende  Fälle  denkbar:

a)  Freihändiger  Kauf  eines  bebauten
Grundstücks.  Hierist.,  sobald  das  Grundstückgekauft
  und  die  Auflassunggegeben
ist  —  was  doch  immer  schon  geschehen  sein  muß,  bevor