52  Dat  Vertsahten.

1.

Die  Erledigung  des  Antrages  auf  Kapitalabfindung
und  Auszahlung  der  Abfindungssumme.,)

Der  von  dem  Bewerber  einzubringende  Antrag,
der  an  keine  Frist  gebunden  ist,  muß  in  jedem
Falle  enthalten:

a)  die  Angabe  des  Lebensalters  des  Versorgungsberechtigten,


b)  die  Angabe,  daß  der  Versorgungsanspruch
  anerkanntt  ist,

e)  eine  allgemeine  Angabe  über  die  Absicht,
die  dem  Wunsche  nach  Kapitalisierung  zugrunde
liegt,  den  Verwendungszweck.

Die  genaueren  Angaben  können  der  späteren
Darlegung  vorbehalten  werden,  die  noch  erforderlich
ist,  nachdem  der  Vorbescheid  des  Generalkommandos  —
vgl.  unten  —  erteilt  ist.  Immerhin  wird  einer  Ablehnung
  von  vornherein  um  so  eher  vorgebeugt
werden,  je  besser  der  Zweck  schon  von  Anfang  an  dargelegt
  ist.

Der  Antrag  muß  ja  auch  eine  Angabe  darüber
enthalten,  in  welcher  Höhe  die  Kapitalisierung
der  Zulagen  gewünscht  wird  und  dies  bedingt  schon
ein  etwas  näheres  Eingehen  auf  den  Zweck.

d)  für  den  Rentenempfänger  auch  noch  die
Angabe,  daß  und  weshalb  nach  der  Art  des  Versorgungsgrundes
  ein  späterer  Wegfall  der
Kriegsversorgung  nicht  zu  erwarten  ist.  Eine
Schwierigkeit  bietet  diese  Vorschrift  auch  für  den
Rentenempfänger  höchstens  dann,  wenn  es  sich
um  innere  Krankheiten  handelt,  da  bei  einer  Verstümmelung
  —  dem  Fehlen  eines  Gliedes  —  ein
Wegfall  der  Zulagen  ausgeschlossen  ist.

:)  Ausf.-Best.  zu  1  bis  5.