Das  Verfahren.  57

so  erteilt  es  dem  Antragsteller  einen  entsprechenden
  Bescheid,  mit  dem  ausdrücklichen  Hinweis
darauf,  daß  er  die  endgültige  Entscheidung  des
Kriegsministeriums  —  Reichsmarineamts  oder
Reichskolonialamts  —  anrufen  könness).
Für  die  Zustellung  der  ergehenden  Bescheide  sind
die  für  das  Verfahren  in  sonstigen  Versorgungsangelegenheiten
  gegebenen  Bestimmungen  maßgebendt0.


½]  Der  häufigste  Fall  eines  Einspruchs  wird  wohl  nur
die  Frage  betreffen,  ob  der  Gesundheitszustand  des  Antragstellers
  einen  künftigen  Fortfall  der  Zulagen  möglich
erscheinen  läßt.  Steht  der  Fortbe  zug  der  Zulagen  außer
Zweifel,  so  können  Bedenken  gegen  die  Gewährung  des
apitals  eigentlich  nur  noch  aus  der  Frage  entnommen
werden,  ob  der  Zweck  dem  Gesetz  entspricht  und  ob  der
ewerber  geeignet  erscheint,  den  Zweck  zu  erfüllen  und
urchzuführen.  Hierüber  aber  hat  das  Kriegsministerium
  nach  Anhörung  der  Zivilstelle  zu  befinden.
  Ausgeschlossen  erscheint  es  daher  auch  durchaus
nicht,  daß  das  Generalkommando  eine  Zusage  —  die  ja
nur  unter  Vorbehalt  gegeben  werden  kann  —  erteilt,  der
Kriegsminister  dann  aber  später  doch  einen  ablehnener-
  Veich  eid  erläßt.  Vgl.  hierzu  aber  §  5  Anm.  2  am
uß.

½)  Die  Preußische  PV.  bestimmt  —  zu  §  92  —  über
die  Zustellungen:  .  «

1.  Sämtliche  Bescheide  sind  den  Gesuchstellern  gegen
Empfangsbescheinigung  auszuhändigen  und  im  Entwurf
  oder  in  Abschrift  zu  den  Akten  zu  nehmen.
Bei  Urlaub  und  nach  der  Cntlassung  des  Mannes
hat  die  Zustellung  entweder  durch  die  Post  gegen
Rückschein  oder  durch  Vermittelung  der  Orts=  und
Polizeibehörden  oder  auf  anderem  geeigneten  Wege
zu  erfolgen.  Kann  der  Bescheid  dem  Betreffenden
persönlich  nicht  übergeben  werden,  weil  er  abwesend
  ist,  ohne  einen  Zustellungsbevollmächtigten
dem  Bezirkskommando  namhaft  gemacht  zu  haben,
so  gilt  als  Zeitpunkt  der  Zustellung  derjenige  Tag,