Das  Berfohren.  61

Dabei  muß  sie  sich  —  unter  Beifügung  der  erforderlichen
  Unterlagen  —  darüber  äußern:

a)  ob  und  für  welche  Frist  die  Weiterveräußerung
  und  Belastung  des  auf
Grund  der  Kapitalabfindung  erworbenen  Grundstücks
  zu  beschränken  ist,

b)  ob  die  Bewilligung  der  Hapitalabfindung
von  der  Eintragung  einer  Sicherungshypothek
  zur  Sicherung  des  Anspruchs
  auf  Rückzahlung  abhängig  zu
machen  ist,  oder  aus  welchen  Gründen  von  der
Eintragung  oder  den  Maßnahmen  des  §  6  zu  2
des  Gesetzes  —  Verbot  der  Wiederveräußerung
auf  2  Jahre  und  Eintragung  dieser  Beschränkung
in  das  Grundbuch  —  abgesehen  werden  kann.

e)  ob  die  Zahlung  an  Dritte  zu  leisten  ist,

d)  eine  Bescheinigung  über  die  „Gemeinnützigkeit
  des  Unternehmens  “  beifügen,  wenn
es  sich  um  den  Erwerb  von  Grundbesitz  durch

Beitritt  zu  einem  Bau=  oder  Siedelungsunternehmen
  handelt.

Die  Pr.  Ausf.-Anw.  —  Anhang  zu  C  —  gibt  —  zun
bis  7  daselbst  —  eingehende  Weisungen  dafür,  worauf  die
Prüfung  der  Zivilstelle  sich  in  persönlicher  und  sachlicher
Hinsicht  —  Eignung  des  Bewerbers  und  des  Grundstücks
ür  den  angestrebten  Zweck  —  zu  erstrecken  hat,  ob  und
welche  sonstigen  Stellen  etwa  anzuhören  oder  zu  befragen
sind  —  Landwirtschaftskammern,  Handelsammern,
  Handwerkerkammern,  FachvereEine,
  bei  Ansiedlung  durch  Rentengutsgründung  die
Spezialkommissare,  ferner  die  Vereine  für
leinwohnungswesen,  die  Fürsorgevereine
u.  dgl.  —  Es  wird  hier  auf  diese  Bestimmungen,  die  sehr
zweckmäßig  erscheinen  und  daher  wohl  weitere  Ausdehnung
ich  in  anderen  Bundesstaaten  gewinnen  dürften,  veriesen.
