62  Das  Verfahren.

Die  Tätigkeit  der  Zivilstelle,  die  recht  umfassend
und  verantwortlich  ist,  bedingt  die  verschiedensten  Ermittelungen,
  die  vielfach  erst  auf  Grund  eigener  Informationen
  und  Schriftwechsels  mit  anderen  Behörden
  zu  erlangen  sein  werden,  insbesondere  kann
auch  die  Frage  der  körperlichen  Leistungsfähigkeit  des
Bewerbers  für  sie  von  wesentlichem  Belang  sein  —
vgl.  Anm.  17  und  20.

Auf  Grund  der  so  gewonnenen  Unterlagen  hat
dann  das
Kriegsministerium
—  Reichsmarineamt  oder  Reichskolonialamt
  —

die  endgültige  Entscheidung  über  die  Kapitalabfindung
  zu  treffen,  nötigenfalls  nach  Ergänzung  der
Ermittelungen  im  Benehmen  mit  der  Landeszentralbeherde.
  Der  Bescheid  muß  folgende  Angaben  entalten:


a)  die  Höhe  der  Abfindungs  ssumme,

b)  die  Bezeichnung  des  Empfangsberechtigten,


c)  den  Verwendungszweck,

d)  die  Festsetzung  einer  Frist  für  den  Nachweis
  der  bestimmungsgemäßen  Verwendung
—  86  des  Ges.  —.

e)  die  Festsetzung  einer  Frist  während  der
die  Weiterveräußerung  oder  Belastung
des  zu  erwerbenden  Grundstücks  untersagt
wird,  sofern  diese  Sicherungsmaßnahme  vorgesehen
  wird  und  die  nähere  Angabe  der  nach
Lage  des  Einzelfalls  vorzuschreibenden  Sicherungsmaßnahmen
  (Sicherungshypothek  u.
dal.)  mit  den  Fristen  während  deren
diese  Maßnahmen  gelten  sollen
6  d.  Ges.