80  Das  Derfahren.  Belspiel  U.

Fall  C.
Erwerb  elnes  Rentensse.

  Cingang  wie  zu  4.
sledelungsgesellschaft.
ershallch,  Verr.  Persönliche  Verhältnisse  sind  anzugeben,
  ähnlich  wie  zu  A.  Doch
muß  hier  jedenfalls  noch  gesagt
werden,  daß  der  Bewerber,  und  womöglich
  auch  seine  Frau,  in  der
Landwirtschaft  Bescheid  wissen.
Dann:
Zwesk  und  dar.  In  der  Annahme,  daß  ich  das
—]i.i  erbelene  Kapital  erhalte,  hiß  ich
dung.  mir,  vorbehaltlich  der  Bewilligung,
inzwischen  bereits  ein  Rentengut  von
22  Morgen  Größe  in  der  Rentengutskolonie
  Neudorf  im  Kreise  Stolp
gekauft.  Die  Rentengutsbildung  wird
von  der  Pommerschen  Landgesellschaft
in  Stettin  unter  Vermittelung  der
Königlichen  Generalkommission  in
Frankfurt  (O.)  durchgeführt.  Ich
halte  den  Kauf  für  günstig  und  hoffe,
mein  gutes  Fortkommen  auf  der  Stelle
zu  haben.

gung  vom  Regierungspräsidenter  erteilt  werden,
soweit  es  sich  um  ein  gemeinnütziges  Baunnternehmen,
  vom  Oberpräsidenten,  sovweit  es  sich
um  ein  gemeinnütziges  Siedlungsunternehmen
  handelt.  Von  diesen  Behörden  hat  die  Prüfungsstelle
  sie  eimzuholen.  Vgl.  hierzu  auch  die  Anm.  7  zum
§  1  des  Gesetzes  und  im  Abschnitt:  Verfahren  unter  1  bei
dem  Abschnitt  über  die  Aufgaben  der  Zidilstelle,  dort
unter  d.