A.  Bekanntmachung  vom  8.  Juli  1016.  87

gültige  Entscheidung  der  obersten  Militärverwaltungsbehörde
  anrufen  kann.

Die  Zustellung  des  Bescheids  erfolgt  nach  den  für
das  Verfahren  in  sonstigen  Versorgungsangelegenbeiten
  gegebenen  Bestimmungen.

Für  Versorgungsberechtigte,  die  das  55.  Lebensjahr
  vollendet  haben,  erfolgt  die  Prüfung  und  Bescheidung
  durch  die  oberste  Militärverwaltungsbehörde.
  Das  gleiche  gilt  für  Witwen  von  Angehörigen
  der  Marine  oder  der  Schutztruppen.

3.  Die  Prüfung  durch  die  von  den  Landeszentralbehörden
  bestimmten  Stellen.

Auf  Grund  eines  zustimmenden  Bescheids  wendet
sich  der  Antragsteller  an  die  von  der  Landeszentralbehörde
  bestimmte  Stelle  zur  Prüfung  der  Nüittzlichkeit
  der  beabsichtigten  Verwendung  des  Kapitals.  Die
Prüfung  erfolgt  nach  den  im  Einvernehmen  mit  den
obersten  Militärverwaltungsbehörden  zu  erlassenden
Anweisungen  der  Landeszentralbehörden.

Sie  erstreckt  sich  insbesondere  auf  die  Familienund
  Vermögensverhältnisse  des  Bewerbers,  seine  persönliche
  Eignung  zu  der  beabsichtigten  Verwendung
und  auf  den  zur  Erreichung  des  Verwendungszweckes
orforderlichen  Geldbetrag.

Bei  Abfindungsanträgen  von  Witwen  ist  ferner
zu  prüfen,  ob  die  für  die  Rückzahlung  des  Kapitals
im  Falle  der  Wiederverheiratung  angebotene  Sicherheit
  nach  Art  und  Umfang  ausreichend  erscheint  oder
ob  ausnahmsweise  von  dem  Erfordern  einer  Sicherheitsleistung
  abgesehen  werden  kann.

Das  Ergebnis  ihrer  Prüfung  teilen  die  von  den
Landeszentralbehörden  bestimmten  Stellen  unter
Benachrichtigung  des  Bezirkskommandos  unmittelbar
der  obersten  Militärverwaltungsbehörde  mit.  Sie