88  Anhang.

fügen  die  erforderlichen  Unterlagen  bei  und  äußern
sich  darüber,  ob  und  welche  Maßnahmen  zur  Sicherung
  des  Zweckes  der  Abfindung  erforderlich  erscheinen,
  insbesondere,  ob  und  für  welche  Frist  die
Weiterveräußerung  und  Belastung  des  auf  Grund
der  Kapitalabfindung  erworbenen  Grundstücks  zu
beschränken  ist,  sowie  ob  die  Bewilligung  der  Kapitalabfindung
  von  der  Eintragung  einer  Sicherungshypothek
  zur  Sicherung  des  Anspruchs  auf  Rückzahlung
  abhängig  zu  machen  ist  oder  aus  welchen
Gründen  von  der  Eintragung  oder  den  Maßnahmen
des  §  6  Satz  2  des  Gesetzes  abgesehen  werden  kann.
Hiernach  bescheinigen  sie,  unter  welchen  Voraussetzungen
  und  in  welcher  Höhe  für  eine  nützliche  Verwendung
  des  Kapitals  Gewähr  besteht;  zugleich
äußern  sie  sich  darüber,  ob  die  Zahlung  an  Dritte  zu
leisten  ist.

Handelt  es  sich  um  den  Antrag  der  Witwe  eines
Angehörigen  der  Marine  oder  der  Schutztruppen,  so
unterbleibt  die  Benachrichtigung  an  das  Bezirkskommando.


Wenn  es  sich  um  den  Erwerb  von  Grundbesitz
durch  Beitritt  zu  einem  Bau=  oder  Siedelungsunternehmen
  handelt,  ist  auch  eine  Bescheinigung  der
Landeszentralbehörde  oder  der  von  ihr  bestimmten
Stelle  über  die  Gemeinnützigkeit  des  Unternehmens
beizufügen.

4.  Die  endgültige  Entscheidung.

Die  oberste  Militärverwaltungsbehörde  trifft  auf
Grund  der  gemäß  Nr.  2  und  3  beschafften  Unterlagen,
deren  Ergänzung  im  Benehmen  mit  den  Landeszentralbehörden
  ihr  vorbehalten  bleibt,  die  endgültige
Entscheidung  über  die  Kapitalabfindung.

Sie  setzt  im  Falle  der  Bewilligung  die  Abfindungssumme
  fest  und  bescheidet  den  Antragsteller.