100  Anhang.

schaftlichen  Grundstücks  überhaupt  geeignet  und  bejahendenfalls,
  welche  Besitzgröße  für  ihn  angemessen
ist.  Kommt  der  Erwerb  einer  Gartenstelle  in  Frage,
deren  Ertrag  zum  Lebensunterhalt  des  Antragstellers
nicht  ausreicht,  so  wird  u.  a.  zu  ermitteln  sein,  ob  und
inwieweit  nebenbei  die  ländliche,  gewerbliche  oder
Heimarbeit  geleistet  werden  muß  und  nach  den  Fähigkeiten
  des  Antragstellers  und  seiner  Angehörigen  geleistet
  werden  kann,  und  welche  Aussichten  und  Gelegenheiten
  in  der  betreffenden  Gegend  hierfür  gegeben
  sind.  Dabei  wird  es  von  Wert  sein,  wenn  nicht
bloß  eine,  sondern  eine  gewisse  Mannigfaltigkeit  von
Arbeitsgelegenheiten  vorhanden  ist.

Die  Kenntnis  von  der  Leistungsfähigkeit  des  Antragstellers
  in  gesundheitlicher  Beziehung  wird  sich  in
der  Regel  aus  der  von  der  Militärbehörde  veranlaßten
  ärztlichen  Untersuchung  gewinnen  lassen.
Gegebenenfalls  ist  eine  beglaubigte  Abschrift  des  bei
den  Versorgungsakten  des  Bezirkskommandos  befindlichen
  ärztlichen  Gutachtens  einzuholen.

Ferner  ist  zu  prüfen,  ob  das  zu  erwerbende
Grundstück  nach  seiner  Zweckbestimmung  eine
angemessene  Lage,  Größe  und  Beschaffenheit  hat,  ob
der  vom  Antragsteller  zu  zahlende  Kaufpreis  und  die
sonstigen  Kaufbedingungen  angemessen,  ob  die  Hypothekenverhältnisse
  geregelt  sind  und  dergleichen  mehr.

6.

Mit  Rücksicht  auf  die  besonderen  Ziele  des  Gesetzes
  ist  ferner  zu  prüfen,  welche  Maßnahmen  vorzusehen
  sind,  um  einerseits  die  erstmalige  bestimmungsgemäße
  Verwendung  und  die  dauernde  Erhaltung
  des  Verwendungszweckes  zu  sichern  und  um
andererseits  für  den  Fall  der  Vereitelung  des  Zweckes
die  Rückzahlung  der  Abfindungssumme  sicherzustellen
(§8§  6  bis  8  des  Gesetzes).  Die  Rückzahlung  ist  auch