Wittekinds  des  Großen  Tod.  29

fand,  sich,  wenn  auch  nur  aͤusserlich,  zu  ihr  zu  bekennen  —
auch  vor  der  Welt  ehrte  und  sich,  in  ihr,  höher  stellte.  Er
empfing  von  Carl  seine  muthmaßlichen  väterlichen  Erbgüter,
Engern  und  Iburg  zurück,  nebst  der  Statthalterschaft  über
die  sächsischen  Länder,  welche  er,  unter  dem  Titel  eines
Herzogs  von  Sachsen,  lehmweise  vom  Kaiser  annahm.  Gleich
ihm  traten  auch  alle  übrigen  Sachsen,  welche  sich  taufen
ließen,  als  Lehnsmänner  des  Kaisers  wieder  in  den  Besitz
ihrer  Freiheit,  ihrer  Volks-=  und  besondern  Rechte,  so  wie
ihrer  Besitzthümer  und  Güter  ein.

Wittekinds  letzte  Lebensjahre  scheinen  in  einfachem,  ruhigem
  Wirken  verflossen  zu  seyn.  Er  nahm,  wie  schon  bemerkt,
  keinen  Antheil  an  den  späteren  Empbrungen  der
Sachsen  gegen  Carl,  sondern  suchte  vielmehr  dieselben  zu
vermitteln  und,  bei  unglücklichem  Ausgange,  ihr  Loos  zu
verbessern,  indem  er  den  Zorn  des  Siegers  milderte.  Die
herrschendste  Meinung  uber  seinen  Tod,  die  wir  auch,  als
des  Helden  am  würdigsten,  vorzugsweise  annehmen  wollen,
ist  die,  daß  Wittekind  im  Jahre  807  —  Andere  nehmen
das  Jahr  812,  noch  Andere  820  an  —  in  einer  Schlacht
gegen  den  schwäbischen  Herzog  Gerold  fiel  und  zu  Engern
in  der  von  ihm  gebauten  Kirche  begraben  ward.

So  endete  Wittekind,  der  größte  Held,  den  Sachsen
gebar,  der  ungeheure  Sohn  einer  ungeheuren  Zeit.  Selbst
die  riesenhafte  Erscheinung  eines  Carl  des  Großen  schwindet
neben  ihm  zusammen,  und  mit  Recht  spricht  sich  daher  eine
zwischen  diesen  beiden  größten  Mannern  ihrer  Zeit  gezogene,
nicht  geistlose  Parallele  *)  folgendermaßen  über  sie  aus:

„Wenn  man  Carl'n  neben  Wittekind  stellt,  so  sind  des
Erstern  Thaten  allerdings  glänzender,  als  des  Letzern.  Beide
trugen  den  Namen  des  Großen  zu  ihrer  Zeit  und  in  allen
Annalen  ihrer  Nachkommen.  Sie  hatten  ihn  aber  auf  sehr
verschiedene  Art  erlangt.  Carl  hatte  seine  Größe  der  Beraubung
  seines  Bruders,  die  Hälfte  des  fränkischen  Reichs
der  unrechtmäßigen  Entziehung  der  Erben  Carlmanns,  das

5)  Biographieen  der  Sachsen.  Dresden,  1775.