791

32  Unterwerfung  und  Bekehrung  der  Sachsen.

Glauben  getriebenen  Sachsen  noch  eine  geraume  Weile  fort.
Die  Hunnen,  ein  tatarischer  Stamm,  welcher  im  vierten
Jahrhundert  hinter  dem  schwarzen  Meer  hervorgebrochen,
und,  außer  dem  heutigen  Ungarn,  wiederholte  Male  Deutschland
  uͤberschwemmt  hatte,  beunruhigten  im  Jahre  791  von
neuem  die  fraͤnkischen  Besitzungen.  Carl  ließ,  unter  seinem
Feldherrn  Dietrich,  ihnen  im  Jahr  793  eine  aus  Friesen  und
Sachsen  vereinigte  Heeresmacht  entgegengehen.  Aber  die
Sachsen  —  eingedenk,  daß  sie  Dietrich's  Heer  schon  einmal
bei  dem  Berge  Süntel  vernichtet  hatten,  und  ihres  alten
Hasses  gegen  die  Franken  unvergessen,  fielen,  beim  llebergange
  über  die  Weser,  über  das  Hintertreffen  her  und  hieben
  es  zum  großen  Theile  nieder.  Trotz  dieses  unerwarteten
Schlages,  welchem  sich  auch  noch  ein  plötzlicher  Einfall  der
Sarazenen  in  Barcellona  beigesellte,  schlug  Carl  dennoch  die
Hunnen  auf  mehrern  Seiten  blutig  zurück,  griff  sic  nachdringend
  in  ihrem  eignen  Lande  an,  zerstdrte  ihre  Festungen
und  strafte  sie  gewaltig  für  ihre  Kühnheit.  Nach  Besiegung
der  Hunnen,  drang  er  794  mit  zwei  mächtigen  Heeren  auf
die  Sachsen  ein,  welche,  durch  seine  Nähe  geschreckt,  ohne
Schwertschlag  sich  ihm  ergaben,  Geiseln  stellten  und  um
Frieden  baten.  Carl  nahm,  vielleicht  auf  Wittekind's  Fürbitten,
  die  Geiseln  an,  versetzte  aber  den  dritten  Mann  aus
dem  sächsischen  Volke  nach  Frankreich,  um  dadurch  die  innere
Kraft  und  Gesammtheit  dieser  ruhelosen  Empörer  zu  schwächen.
  Diese  Aushebungen  wiederholten  sich  bei  nochmaligen
Empdrungen  der  Sachsen.  Der  letzte  Feldzug  gegen  sie  faͤllt
in  das  Jahr  802  und  endigte  sich  mit  der  voͤlligen  Unterwerfung
  der  Sachsen  und  ihrer  Bekehrung  zum  Christenthume.
  Sie  waren  nunmehr  mit  den  Franken  zu  einem
Volke  vereinigt,  und  erkannten  —  jedoch  mit  Beibehaltung
ihrer  Rechte  und  Freiheiten  —  den  Kaiser  als  obersten  Lehnsherrn
  an.  Sie  wurden  nach  üblichen  sächsischen  Rechten
beherrscht  und  gerichtet,  wurden  den  Franken  in  Allem  gleich
geachtet,  demzufolge  auch  zu  den  deutschen  Reichstagen  gezogen,
  und  zahlten  ihre  Zehnten  nicht  sowohl  an  den  Kaiser,
als  an  Gott,  d.  h.  die  Kirche,  mit  Ausnahme  der  erforder-