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Erste  Abtheilung.

Conrad  von  Wettin.  Erblichkeit  der  markgräflichen
Würde  unter  demselben,  bis  nach  dem  Erwerbe
der  Landgrafschaft  Thüringen  2c.

Erst  unter  Conrad  von  Wettin,  dem  Stifter  einer  neuen
bleibenden  Dynastie  in  Meißen,  tritt  ein  besseres  Licht  in  die
Verhaͤltnisse  dieser  Laͤnder;  mit  ihm,  dem  Ahnherrn  des  noch
immer  regierenden  Fuͤrstenhauses  in  Sachsen,  schlingt  sich  ein
gewisses  verwandtschaftliches  Band  an  die  neueste  Zeit  an.  —
Die  Abstammung  dieses  fuͤr  uns  so  bedeutungsvollen  Mannes
  läßt  sich  nur  in  wenige  Glieder  zuruͤck  verfolgen  und
verliert  sich,  gleich  den  meisten  Verhaͤltnissen  jener  Zeit,  in
ein  ungewisses  Dunkel,  welchem  der  Scharfsinn  der  Historiographen
  und  Genealogen  im  Ganzen  mehr  fruchtlos,  als
ersprießlich,  den  Kampf  anbot.  Mit  besonderer  Vorliebe
strebten  sie  besonders,  das  Haus  Wettin  von  dem  urhelden
Sachsens,  Wittekind,  abstammen  zu  lassen,  und  in  dlteren
Geschlechtsregistern  hat  man  sogar  ein  ziemliches  Häuflein
nie  bestandener  sächsischer  Konige  und  anderer  fabelhaften  Abkoͤmmlinge
  aufgeführt,  um  die  Häuser  Wettin  und  Wittekind
  zu  vervettern;  aber  die  Sache  ist  und  bleibt  dennoch
gänzlich  unerweislich,  zumal  die  sächsische  Geschichte  zu  lange
mit  schwankenden  Schicksalen  zu  ringen  hatte,  ehe  sie  nur

einigermaßen  festere  Formen  annahm.
II.  Heft.  A