Heinrich  der  Erlauchte.  65

geschmückt,  erhielt  die  Mark.  Da  er  aber  erst  drei  Jahre
alt  war,  als  sein  Vater  starb,  so  hatte  ihm  dieser,  noch
auf  dem  Sterbebette,  seinen  Oheim,  den  Landgrafen  Ludwig
  IV.,  genannt  der  Heilige,  zum  Vormund  gewählt,  welcher
  sich  auch  mit  der  reinsten  Uneigennützigkeit  und  thätiger
Fürsorge  dieser  Pflicht  unterzog.  Ludwigs  Redlichkeit  hatte
ihm  so  großes  Vertrauen  erworben,  daß  die  Stände  Meissens
  ihn,  bei  ihrer  Huldigung,  als  ihren  Landesherrn  anzunehmen
  sich  verpflichteten,  im  Fall  Heinrich  minderjahrig
sterben  sollte.  Mehrere  gierige  Hände  streckten  sich  nach  dieser
  Vormundschaft  aus;  selbst  ein  paar  geistliche  Faduste,  die
des  Bischofs  Eccard  von  Merseburg,  angelten  danach;  wenigstens
  wollte  derselbe  alles  das  bevormundschaften,  was,  nach
seiner  Angabe,  merseburgisch  Lehen  war,  und  worunter  er
auch  Leipzig,  Grimma,  Groitsch  ꝛc.  mitbegriff.  Allein  trotz
des  von  ihm  angedrohten  Bannes  erreichte  er  seine  Absicht
nicht.  Auch  Dietrichs  Wittwe,  Jutta,  welche  sich  gegen
den  Willen  ihres  Bruders,  Ludwigs  IV.,  mit  dem  Grafen
Poppo  von  Henneberg  vermählte,  strebte  sich  in  diese  Vormundschaft
  zu  mischen  und  würde  diese  nicht  eben  mit  mätterlicher
  Entsagung  verwaltet  haben.  Da  Ludwig  sich  ihrem
Verlangen  sehr  energisch  widersetzte,  so  kam  es  zu  offenen
Feindseligkeiten,  in  welchen  Jutta  den  kürzern  zog  und  sich
genörhigt  sah,  das  Meißner  Land  zu  verlassen  und  zum
Herzog  Leopold  von  Oesterreich  zu  flüchten,  welchem  sie  ihr
Witthum,  das  die  Schwche  ihres  verstorbenen  Gemahls
nur  zu  reichlich  hatte  ausfallen  lassen,  für  12,000  Mark
Silber  verpfändete.  Leider  ereilte  schon  im  Jahr  1227  den
wahrhaft  ritterlichen  Ludwig,  als  er  unter  Kaiser  Friedrich  II.

einen  Kreuzzug  nach  Palästina  antrat,  auf  dem  Wege  der

Tod  zu  Otranto.  Wer  nach  ihm  die  Vormundschaft  über
die  Meißner  Lande  geführt  hat,  ist  unbekannt;  wohl  aber
läßt  sich  erweisen,  daß  Heinrich  selbst  sehr  frühzeitig  die
Regierung  übernahm.  Im  Jahr  1234  vermahlte  er  sich
mit  Constantia,  der  Tochter  Leopolds  von  Oesterreich,  wobei
  ihm  das  von  seiner  Mutter  verpfändete  Leibgedinge  als
Brautschatz  bestimmt  ward.  Dies  machte  den  Bruder  der

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