1252

68  Heinrich  der  Erlauchte.
phiens  Gatte  gestorben  war,  die  Vormundschaft  fuͤr  deren

Sohn  uͤbernahm  und  in  diesem  Berufe  die  hessischen  Laͤnder

verwaltete.  So  war  auf  dieser  Seite  fuͤr  einige  Zeit  Ruhe
eingetreten,  welche  auch  sehr  wohl  that,  indem  diese  Haͤndel
einen  foͤrmlichen  Parteienkrieg  in  Thuͤringen  herbeigefuͤhrt
hatten,  wobei  Manche  einen  Vorwand  und  eine  Gelegenheit
erlangten,  den  vielleicht  laͤngst  gegen  den  Andern  gehegten  Groll
in  offene  Feindseligkeiten  ausbrechen  zu  lassen.  Ganz  Thuͤ—
ringen  war  ein  Schauplatz  erbitterter  Vasallenkämpfe  geworden,
  und  verwüstet  und  verwildert  fand  es  endlich  der  kurze
Friede,  dem  Heinrich,  da  Viele  sich  unter  den  Fittigen  des
Kampfes  besser  behabten,  als  unter  dem  Paniere  der  Ruhe,
nur  mit  Möhe  in  seinen  eignen  Landen  Anerkennung  erzwang.
  Doch  war  mittlerweile  schon  wieder  ein  neuer  Feind
aufgetaucht,  der  sowohl  Heinrich  als  Sophien  drohte.  Die
thüringischen  Landgrafen  hatten  biöher,  in  Thüringen  wie  in
Hessen,  einige  Güter  vom  Erzstifte  Mainz  zu  Lehen  getragen.
  In  den  vorangegangenen  Unruhen  hatte  Heinrich  eben
so  gut  wie  Sophia  es  vergessen,  eine  neue  Belehnung  nachzusuchen,
  sondern  diese  Güter,  wie  ein  angestammtes  Eigenthum,
  übernommen.  Darüber  ergrimmte  der  Mainzer  Erzbischof
  Gerhard  so  gewaltig,  daß  er  im  Jahre  1252  Heinrich
  und  Sophia  zusammen  in  den  Bann  that  und  —  wissend,
  daß  ohne  ein  damit  verbundenes  gutes  Schwert,  der
Bannstrahl  immer  nur  ein  umwirksamer  kalter  Schlag  sey  —
verband  er  sich  mit  dem  Grafen  von  Hiegenhayn.  Doch
dieser  Bann  und  das  ihm  nachfolgende  Interdict  dauerte
blos  drei  Jahre,  denn  Gerhard  ward  aus  andern  Beweggründen
  wiederum  vom  pöbstlichen  Legaten  Hugo  ercommunicirt,
  wodurch  auch  sein  Bannstrahl  außer  Wirkung  gesetzt
  wurde.  Es  kam  hierauf  zu  einem  Landfrieden  und

1254  Gerhard  verlieh  nunmehr  1254  Heinrich  die  Stiftslehen  in

Hessen  wie  in  Thüringen  von  neuem.  In  derselben  Zeit
ward  Heinrich  von  dem  deutschen  Konig  Wilhelm  zu  Merseburg
  mit  den  neuen  Ländern  belehnt.  Diese  Befestigung,
welche  Heinrich  in  allen  seinen  Rechten  und  Würden  erfuhr,
weckte  abermals  Sophiens  Eifersucht  und  machte  sie  für