Heinrich  der  Erlauchte.  73

erfassen  konnte,  sondern  viele  derselben  von  sich  weisen
mußte,  um  nicht  die  fruͤher  erhaschten  wegzuwerfen.  Er
war  im  Beerben  so  gluͤcklich,  daß  er  haͤtte  Profession  davon
machen  koͤnnen,  und  ein  Fuͤrst  von  noch  mehr  Kraft  und
Umsicht,  als  er,  wuͤrde,  wenn  sich  ihm  dieselben  Verhaͤlt—
nisse  und  Gelegenheiten  dargeboten  haͤtten,  seine  Besitzungen
nach  dem  Osten,  wie  besonders  nach  dem  Suͤden  hin,  in
Neapel  und  Sicilien,  gewiß  noch  in's  Unendliche  erweitert
haben.  Aber  auch  ohne  dieses  hatte  Heinrich  seine  Laͤnder
zu  Glanz  und  Staͤrke  gebracht.  Daß  er,  schwachsinnig  und
unuͤberlegt,  diese  schoͤne  Gesammtheit  seines  Besitzthumes,
durch  eine  ungluͤckliche  Theilung  unter  unverträgliche  Soͤhne,
zerstörte,  machte  fast  das  Verdienst  seines  langen,  thatenreichen
  Lebens  wieder  zu  nichte.  So  erblicken  wir  in  Heinrich
  ein  ziemlich  bunt  zusammengesetztes  Bild  von  Kraft  und
Schwäche,  von  Besonnenheit  und  Uebereilung;  aber  alle
diese  lockern  Bestandtheile  seines  Geistes  werden  zusammengehalten
  durch  ein  untilgbares  äußeres  Glück,  und  man  muß
sich,  bei  unpartheiischer  Prüfung,  wohl  bekennen,  daß  sein
Gläck  leichter  seiner  Kraft,  als  seine  Kraft  seines  Gläckes
entbehren  hätte  koͤnnen.  —  Die  Uebersetzung  seines  Beinamens:
  Uhlstris  durch  Erlaucht  ist  ziemlich  schwankend  und
wird  es  wohl  bleiben,  je  weniger  gewöhnlich  das  Mönchslatein
  des  Mittelalters  —  und  Mönche  waren  damals  die
Fabricanten  der  Weltgeschichte  und  der  Herrscher-Beinamen  —
sich  zu  einer  kritischen  Zersetzung  eignet.  Vielleicht  sollte
Illustris  so  viel  wie:  der  Glänzende,  Prächtige  ausdrücken,
wofür  auch  der  geistvolle  Böttiger  in  seiner  sächsischen  Geschichte
  sich  erklärt;  denn  inwiefern  dieses  Wort  just  bei
Heinrich  —  der  doch  bei  weitem  mehr  durch  sein  Glück,  als
durch  sich  selbst  leuchtete  —  einen  „Selbstleuchtenden,  von
keinem  Andern  sein  Licht  Entlehnenden“  bedeuten  sollte,
würde  wohl  gerechten  Zweifeln  unterworfen  werden  können.