1455

106  Der  saͤchsische  Prinzenraub.

thum'sche  Guͤter  im  Meißnischen  entschaͤdigt  worden.  Nach
eingetretenem  Frieden  erhielt  er  seine  thüringischen  Guͤter  zurück,
  weigerte  sich  aber  gleichwohl,  die  nur  in  interimistischen
  Besitz  erhaltenen  Vitzthum'schen  Güter  herauszugeben,
und  als  er  dazu  gezwungen  ward,  gerieth  der  trotzige  Nirter
in  heftigen  Zorn  und,  mit  der  Bemerkung,  er  werde  sich  am
Churfürsten  zu  rächen  wissen,  entfloh  er  —  ohne  erst  das
vom  Churfürsten  ihm  versprochene  rechtliche  Erkenntniß  abzuwarten
  —  nach  Böhmen.  Doch  hatte  er  sich  vorher  mit
dem  churfürstlichen  Küchenjungen,  Hans  Schwalbe,  in  Einverständniß
  gesetzt,  welcher  ihm  genaue  Kundschaft  von  Allem,
  was  auf  dem  churfürstlichen  Schlosse  Altenburg  vorging,
zukommen  ließ.  Auf  die  Nachricht,  daß  der  Churfürst  an
cinem  bestimmten  Tage  mit  vielen  Hofleuten  nach  Leipzig
reisen,  der  übrige  Hofstaat  aber  einem  Bankett  beim  Kanzler
  beiwohnen  und  die  Churfürstin  mit  ihren  beiden  Prinzen
Ernst  und  Albrecht  allein  im  Schlosse  zurückbleiben  werde,
schlich  sich  Kaufungen  nach  Altenburg  hinein,  erstieg  in  der
Nacht  vom  7—8.  Juli  1455  an  Strickleirern  das  Schloß
und  holte  —  nachdem  man  einen  alten  Soldaten,  den  einzigen

  Wächter  des  Schlosses,  geknebelt  und  der  Churfürstin

Zimmer  wahrscheinlich  verrammelt  hatte  —  die  beiden  Prinzen

  mit  Gewalt  aus  dem  Schlosse,  während  die  beraubte

Mutter  ihnen  vergebens  aus  dem  Fenster  nachjammerte.
Um  jedenfalls  einen  Raub  zu  bewerksielligen  und  dem  Churfürsten
  sodann  die  verweigerten  Güter  durch  Vorenthaltung
des  Kindes  abtrotzen  zu  können,  beschloß  Kunz,  jeden  der
Prinzen  nach  einer  andern  Gegend  hin  entföühren  zu  lassen.
Deshalb  mußten  seine  Mitverschwornen,  von  Mosen  und
Schöônfels,  mit  dem  altern  Prinz  Ernst  auf  dem  Zwickauer
Wege  entsliehen,  während  Kunz  selbst,  mit  Prinz  Albrecht,
durch  den  Rabensteiner  Wald  jagte.  Unterwegs  klagte  der
Prinz  über  heftigen  Durst,  und  Kunz  —  der  keineswegö  dem
Prinzen  etwas  zu  Leid  thun,  vielmehr  nur  durch  dessen  Festhaltung
  dem  Vater  Bedingungen  vorschreiben  wollte  —  war,
zu  seinem  Verderben,  mitleidig  genug,  am  Fürstenberge  vom
Pferde  zu  steigen  und  den  Prinzen  im  Walde  einige  Bec-