108  Der  saͤchsische  Prinzenraub.

Mann  hatte  seine  Pflicht  gethan.  Dagegen  bleibt  dahinge—
stellt,  ob  trotz  des  Churfuͤrsten  eignen  Ausschreibens  (worin
er  sein  Verhältniß  zu  Kunz  von  Kaufungen  auseinandersetzte
und,  neben  seiner  cignen  Schuldlosigkeit,  Kunzens  Unrecht
beweisen  wollte)  Kunz  nicht  wirkliche  Ansprüche  an  seinen
Fürsten  hatte.  In  einer  Sache,  wo  der  Kläger  zugleich  Richter
  ist,  läßt  sich  das  Recht  des  Verurtheilten  schwer  ermitteln.
  Ob  aber  Friedrich,  welcher  sich  den  Sanftmüthigen
nennen  läßt,  Ehre  davon  hatte,  den  Nitter,  der  ihm  lange
in  einer  gefahrvollen  Zeit  mit  Gut  und  Blut  treu  gedient,
später  einem  schmachvollen  Tode  zu  weihen,  weil  dieser  die
Ansprüche,  welche  er  zu  haben  glaubte,  auf  einc  zwar  gewaltsame
  und  unrechtmäßige  Art  durchzufähren,  jedoch  keinesweges
  sich  an  dem  Leben  der  Prinzen  seines  Herrn  zu
vergreifen  gedachte,  vielmehr  nach  dem  Gelingen  des  kühnen
Anschlags  noch  ein  Opfer  seiner  Menschlichkeit  ward,  vermoͤge
  deren  er,  statt  unaufhaltsam  mit  dem  wichtigen  Raube
fortzueilen,  dem  Prinzen  mitleidig  eine  Erfrischung  bot  und
darüber  Freiheit  und  Leben  verlor.  Es  hätte  den  Churfürsten
  wohl  schoͤner  gekleidet,  nachdem  der  Himmel  ehnedem
die  seinem  Hause  drohende  Gefahr  glücklich  abgelenkt  hatte,
den  beschämten  Kunz  zu  begnadigen  und  sich  dadurch  in  ihm
einen  noch  treuern  Diencr  zu  gewinnen,  als  derselbe  ihm
schon  früher  gewesen  war.  Kunz  von  Kaufungen  aber  giebt,
mit  seiner  gewagten  That,  ein  treffendes  Bild  jener  trotzigen,
  gewaltigen  Ritterzeit,  wo  das  verweigerte  Recht  sofort
durch  kühne  Gewalt  geltend  gemacht  und  Güter,  Leben  und
Freiheit  oft  genug  um  einer  trotzigen  Launc  willen  in's  Feld
geschlagen  wurden.  —

143317  Nach  dem  im  Jahre  1457  erfolgten  unbeerbten  Tede  des
Koͤnigs  Ladislav  von  Böhmen,  stellte  sich  auch  Wilhelm
unter  die  Bewerber,  da  seine  Verheirathung  mit  Anna,  einer
Schwester  des  Verstorbenen  und  Tochter  Kaiser  Albrechts
II.,  ihm  einige  Anwartschaft  auf  die  Böhmische  Kronc  verlieh.
  Aber  die  Böhmen  erwählten  bald  ihren  vorherigen
Statthalter,  Georg  Podiebrad,  zum  Könige.  Wilhelm  getraute
  sich  nicht,  seine  Ansprüche  gegen  den  bei  den  Böhmen