Ernst  und  Albert.  115

dem  Ausbruche  begütigen  zu  wollen,  indem  besonders  Ernst
sich  billig  finden  ließ  und,  nach  dem  Erwerbe  von  Ahöringen,
  dem  Jahrgehalte  seines  Bruders  (1483)  3000  Gulden  1183
zulegte,  wogegen  dieser  die  seitherigen  Bedingungen  auf  zehn
Jahre  fortbestehen  zu  lassen  sich  anheischig  machte.  Aber
trotz  dem  steigerte  sich  das  beiderseitige  Mißvergnügen,  und
schon  1485  bestimmte  man  eine  Wahltheilung,  in  welcher  1485
nach  Sachsenrecht,  der  ältere  theilen  und  der  jüngere  Bruder
  wählen,  Letzterer  jedoch  sein  Wahlrecht  mit  25,000  Gulden
  aufwiegen  sollte.  Am  26.  August  wurde  zu  Leipzig  der
Theilungsreceß  zur  Ausführung  gebracht,  zufolge  dessen  Albrecht
  den  meißnischen  Theil  wählte  und  seinem  Bruder
den  thüringischen  überließ,  das  Oster=  und  Pleißnerland
wurde  durchschnitten.  Nur  die  Bergwerke  in  beiden  Landen,
das  Herzogthum  Sagan,  die  Herrschaften  Sotau,  Storkow
und  Beeskow  te.  blieben  gemeinschaftlicher  Besitz.  Im  voraus
  waren  demjenigen,  welchem  Thüringen  zu  Theil  würde,
als  dem  minder  Begünstigten,  100,000  Gulden  als  Aversionalsumme
  zugestanden  worden.  Doch  zahlte  Albrecht  nur
50,000  Gulden  und  trat  dem  Bruder  für  die  andere  Hälfte
das  Amt  Jena  ab.  Man  hatte  die  Theilung  der  beiden
Länder  absichtlich  sehr  in  einander  hineingeschnitten,  damit,
bei  ausbrechendem  Kriege,  Jeder  immer  zugleich  des  Gegners
  Gediet,  wie  sein  eignes  Gebiet  berühre  und  daher  gezwungen
  sey,  schonend  zu  verfahren,  um  nicht  sich  selbst
wehe  zu  thun.

Diese  Wahl  schmerzte  Ernsten  sehr.  Er  hatte  eine  große
Vorliebe  für  das  Meißner  Land  und  mußte  sich  nunmehr
davon  trennen.  Wenige  Monate  vor  seinem  Tode  vorhalf
er  noch  durch  seine  besondere  Thätigkeit  dem  Erzherzog  Maximilian
  zur  romischen  Kaiserkrone,  dagegen  er  und  sein  Bruder
  vom  Kaiser  Friedrich  die  Belehnung  ihrer  Länder  und
die  Erneucrung  ihrer  Rechte  erhielten.  Der  Kummer,  den
Ernst  über  den  Verlust  seines  geliebten  Meißner  Landes
empfand,  nagte  an  seinem  Leben,  und  ein  Sturz  vom  Pferde
entschied  seinen  Tod.  Er  starb  just  am  ersten  Jahrestage
der  Aheilung,  nämlich  am  26.  August,  1486  im  Schlosse  zu  1486

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