Die  Reformation.  125

Suͤnder,  der,  wegen  begangenen  Ehebruch's,  fruͤher  zu  Inssoruck
  hatte  gehenkt  werden  sollen  und  nur  auf  Vorbitten
des  mitleidigen  Churfürsten  Friedrich's  mit  Gefängnißstrafe
davon  gekommen  war  —  wußte  durch  seine  froͤmmelnde
Unverschämtheit  den  Leuten  die  tellsten  Dinge  glaubwürdig
zu  machen.  So  behauptete  er  z.  B.  dreist,  daß  selbst  St.
Petrus  nicht  die  Gewalt  habe,  die  er  durch  den  Pabst  besitze,
  ferner  daß  er  (Tetel),  zufolge  der  dem  Pabst  zustehenden
lebendigen  und  todten  Ablaßertheilung,  sogar  die  Sünden  vergeben
  könne,  welche  in  Zukunft  noch  begangen  werden  sollten,
und  was  khnliche  Dinge  und  Ungereimtheiten  mehr  waren.
Der  letzterwähnte  Saß,  wegen  Ertheilung  des  Ablasses  für
noch  zu  begehende  Sünden,  zog  ihm  übrigens  einmal  einen  bedeutenden
  Aerger  zu;  denn  ein  Ritter  ließ  sich,  obschon
Tetzel  anfangs  einige  Bedenklichkeiten  dußerte,  von  ihm  eis
nen  Ablaßzettel  für  einen  noch  zu  begehenden  Diebstahl  geben
  und  plünderte  nachher,  auf  seinen  Ablaßzettel  sich  berufend,
  Tetzels  Geldkasten.  Luther's  jugendlich  frommer  Glaube
an  die  Heiligkeit  des  Pabstes  war  schon  um  einige  Jahre
früher  dadurch  bedeutend  erschüttert  worden,  daß  er  auf
einer,  in  Angelegenheiten  des  Augustinerklosters  gemachten
Reise  nach  Rom  Gelegenheit  erhalten  hatte,  die  Sittenverderbniß
  des  rôömischen  Hofes  und  die  Ungebührnisse,  welche
die  Geistlichkeit  sich  unmittelbar  unter  den  Augen  des  Pabstes
  erlaubte,  in  der  Nähe  und  im  wahren  Lichte  zu  besehen.
  Schon  damals  hatte  sich  die  poetische  Ansicht,
welche  er  von  dem  ganzen  Kirchenthum  hegte,  bedeutend
verändert;  doch  sprach  er  in  Gedanken  noch  immer  den
Pabst  frei  von  der  Mitschuld  an  diesen  Ungebührnissen  und
war  geneigt,  sie  blos  der  niedern  Geistlichkeit  zur  Last  zu
legen.  Als  daher  die  offentliche  Stimme  sich  in  allen  gebildeten,
  vorurtheilslosen  Kreisen  mit  Empdrung  gegen  den
Unfug  der  Ablaßkrämerei  dußerte,  und  Luther,  vom  kühnen
Feuer  hingerissen,  am  31.  Oetober  1517  den  ersten  großen
Schritt  that,  indem  er  95  Sätze  gegen  den  Mißbrauch  des
Ablasses  an  die  Schloßkirche  zu  Wittenberg  schlug,  trafen
seine  Rügen  blos  die  Ablaßkrämer,  oder  glaubten  vielmehr

1510

1517