Die  Reformation.  149

gang  mit  Engeln,  und  nahm,  wie  Karlstadt,  großes  Aergerniß
  an  allem  Positiven  der  Religion,  daher  er  ebenfalls  vollkommen
  mit  dem  Sturme  gegen  die  Bilder  und  Statuͤen
einverstanden  war.  Luther's  Ruͤckkehr  nach  Wittenberg,
seine  auf  Kanzel  und  Cakheder  kräftig  ausgesprochene  Mißbiligung
  und  Widerlegung  dieser  Hirnwirbeleien  brachte
ziemlich  wieder  Ruhe  zuwege  und  wußte  die  öffentliche
Stimme  so  nachdrücklich  gegen  sie  zu  gewinnen,  daß  wenigstens
  weitere  Ansteckung  und  Verbreitung  dieses  Uebels  in
Wittenberg  verhütet  wurde  und  die  Schwärmer  sich  weiterhin,
  nach  Franken  und  Thöringen  wandten,  wodurch  für
den  Augenblick  Ruhe  eintrat.

Auf  einem  Reichstage  zu  Nürnberg,  den  man  Ende  1522
hielt,  versuchte  Pabst  Adrian  VI.  —  ein  Mann  von  übrigens
  aufgeklärten  und  rechtlichen  Ansichten,  der  aber  gleichwohl,
  vielleicht  mehr  äußerlich,  etwas  zur  Rettung  des  roͤ—
mischen  Hofes  thun  mußte  —  das  Wormser  Edikt,  welches
nun  schon  so  lange,  ohne  sich  entladen  zu  können,  am  Himmel
  hing,  in  Anwendung  zu  bringen,  und  forderte  die  Reichsstände
  auf,  die  Acht  und  den  Bann  an  Luther  und  dessen
Anhängern  zu  vollstrecken.  Die  Stände  zeigten  sich  zwar
hierzu  nicht  ganz  abgeneigt,  bezeigten  aber  noch  mehr  ihr
Bedenken  über  die  Moglichkeit  der  Ausführung,  indem  sie
den  großen  Fortgang  und  den  bedeutenden  Schutz,  welchen
die  Luther'sche  Lehre  schon  damals  genoß,  schilderten.  Gegen
  den  Antrag  der  Stände,  daß  man  in  Sachsen  allen
religidsen  Neuerungen  so  lange  Einhalt  thun  moͤge,  bis  die
Streitsache  auf  einer  allgemeinen  Kirchenversammlung  näherer
  Prüfung  unterworfen  worden  wäre,  protestirte  der  chursächsische
  Abgesandte  auf  das  Entscheidenste.  Dagegen  überraschten
  die  Stände  den  päbstlichen  Abgesandten  durch  nicht
mehr  als  100  Beschwerden,  welche  sie  ihm  gegen  die  Ungebührnisse
  des  römischen  Stuhls  übergaben.  Noch  ernsthafter
suchte,  auf  einem  spätern  Reichstage  zu  Nürnberg  (1524),  1521
der  Pabst  Elemens  VII.  auf  Vollziehung  des  Wormser
Edicte  zu  dringen.  Aber  auch  hier  verblieb  es  bei  den  fräheren
  Gegenbedenklichkeiten  der  Stände,  die  Untersuchung