Die  augsburgische  Confession.  171

Augsburg  müde;  der  ungeduldige  Landgraf  Philipp  war
schon  abgereist  und  hatte  sich  in  einem  hinterlassenen  Briefe
an  den  Churfürsten  von  Sachsen,  mit  dem  Erkranken  seiner
Gemahlin  entschuldigt,  auch  Johann  machte  bereits  Miene,
abzureisen,  und  der  Kaiser  hielt  ihn  nur  durch  die  Versicherung
  zurück,  daß  die  Angelegenheiten  innerhalb  einiger  Tage
zu  einem  entscheidenden  Schlusse  kommen  sollten.  Am  22.
September  erfolgte  endlich  der  freilich  nicht  erbaulich  klingende
  Reichsabschied,  in  welchem  es  hieß:  daß  der  Kaiser
ihrem  Glaubensbekenntnisse  zwar  ein  williges  Ohr  geliehen,
sie  aber  auch  genügend  damit  habe  widerlegen  lassen  (durch
die,  vor  ihrer  eignen  Abschrift  sich  fürchtende  Confutation).
Da  es  aber,  ohngeachtet  dieser  gegenseitigen  Erdrterungen,
zu  keiner  Einigung  über  alle  Artikel  gekommen  sey,  so  wolle
der  Kaiser  den  Protestirenden  bis  zum  15.  April  des  folgenden
  Jahres  Bedenkzeit  lassen,  inwiefern  sie  sich,  üb#e  die
abweichenden  Artikel,  mit  der  katholischen  Kirche  wieder  vereinigen
  konnten.  Bis  dahin  sollte  jeder  Reichsstand  Ruhe
halten,  der  Churfürst  von  Sachsen  aber,  wie  auch  die  ihm
gleichdenkenden  Fürsten,  nichts  Neues  in  Religionssachen
drucken  oder  verkaufen  lassen,  besonders  aber  den  katholischen
Unterthanen  ihrer  Lande  in  Ausübung  ihres  Glaubens  nicht
hinderlich  seyn.  Rücksichtlich  der  kirchlichen  Mißbräuche  aber
werde  man  den  Pabst  und  alle  christliche  Mächte  zu  bestimmen
  suchen,  daß  spätestens  binnen  Jahresfrist  ein  allgemeines
  Kirchenconcilium  zu  Stande  käme.  Gegen  dieses  theils
nachtheilige  und  willkührliche,  theils  ausweichende  Erkenntniß
  ließ  sich  der  Kanzler  Pontanus,  im  Namen  des  Churfürsten
  und  der  protestirenden  Stände,  nachdrücklich  vernehmen,
  besonders  aber  that  er  dar:  daß  von  einer  geschehenen
  Widerlegung  ihrer  dargelegten  Grundsätze  durchaus  nicht
die  Rede  seyn  konne,  zumal  man  ihnen  jene  seyn  sollende
Confatation  nicht  einmal  abschriftlich  mitgetheilt  und  ihnen
also  die  Gelegenheit  benommen  habe,  dieselbe  Punkt  für
Punkt  zu  würdigen.  Der  Kaiser  antwortete  hierauf  mit  der
sehr  runden,  aber  uͤbcl  begründeten  Erklärung:  daß  ihre  Lehre,
  als  längst  für  ketzerisch  erklärt  und  verdammt,  auch  jedes