172  Die  augsburgische  Confession.

Rechtes  entbehre;  daß  er  deshalb  auf  unbedingte  Annahme
des  Reichsabschiedes  bestehe,  und,  wenn  sie  sich  dem  nicht
fuͤgten,  sie  dazu  zwingen  werde.  Churfuͤrst  Johann  wartete
diese  weiteren  Hin=  und  Hererdrterungen  nicht  ab,  sondern
reiste  einen  Tag  nach  Verlesung  des  Abschiedes,  von  Augsburg
  ab.  Als  er  sich  beim  Kaiser  üblichermaßen  beurlaubte
und  ihm  dieser  zum  Lebewohl  die  Hand  reichte,  sagte  Carl
mit  dem  Tone  bedauernden  Vorwurfs:  „Ohm,  Ohm,  das
haͤtt'  ich  mich  zu  Euer  Liebden  nit  versehen!“  Der  Churfürst
überging  dies  mit  Schweigen,  soll  aber  durch  den  Markgrafen
  Georg  von  Brandenburg  dem  Kaiser  noch  haben  sagen
  lassen,  daß  er  von  Sr.  kaiserlichen  Majestät  sich  lieber
seinen  alten  grauen  Kopf  abschlagen  lassen,  als  sich  von  der
reinen  evangelischen  Lehre  trennen  wollte,  worauf  der  Kaiser
wiederum  geantwortet:  „Nit  Kop  af,  min  Först,  nit  Kop
aff  —  Mehrere  katholische  Fürsten,  unter  ihnen  die  von
Mainz,  Trier  und  Pfalz,  fanden  selbst  den  Reichsabschied  zu
hart  gegen  die  protestirende  Partei.  Hätte  Carl  V.  nicht
kurz  vorher  dem  Pabste  —  dessen  Einfluß  ihm  zu  seinen
politischen  Absichten,  besonders  rücksichtlich  der  Thronerb-=schaft
  für  den  Erzherzog  Ferdinand,  erforderlich  war  —  sein
Wort  geben  müssen,  daß  er  von  seiner  bisherigen  Nachsicht
gegen  die  evangelische  Lehre  abstehen  und  dieselbe  unterdrücken
  wolle,  so  würde  er,  bei  seiner  persönlichen  Achtung
für  die  Confession,  sich  gewiß  ohngleich  milder  gescigt  haben.
So  kam  es,  daß,  aller  Bitten,  Vorstellungen  und  Protestationen
  ohngeachtet,  am  19.  Novbr.  der  kaiserliche=  und  Reichs-Abschied
  ohne  alle  Milderung  ausgefertigt  und  bekannt  gemacht
  wurde.  Einige  Tage  früher  waren  auch  die,  vom
Churfürsten  Johann  und  vom  Landgrafen  Philipp  in  Augsburg
  zurückgelassenen  Gesandten,  von  dort  aufgebrochen,  jedoch
  nicht,  ohne  sich  vorher  gegen  den  Churfürst  von  Mainz,
als  Erzkanzler,  schriftlich  erklärt  zu  haben:  daß  sie  und  ihre
Herren  keinesweges  ihren  Willen  in  das  kaiserliche  Decret
gäben,  daß  die  evangelischen  Stände,  falls  sie  bis  zu  einem
Concilium  keinen  allgemeinen  und  beständigen  Frieden  erhielten,
  keinen  Beistand  gegen  die  Türken  leisten  und  zu  Kam-