Der  Schmalkaldische  Bund.  173

mergerichtsbeisitzern  nur  augsburgische  Confessionsverwandte
ernennen  und  anerkennen  wuͤrden.

Das  Benehmen  des  Kaisers,  die  kurze  Bedenkzeit,  welche
er  ihnen  vergoͤnnet  hatte,  mußte  die  saͤmmtlichen  protestirenden
  Fuͤrsten  wohl  glauben  machen,  Carl  V.  sehe  diese
ihnen  gegebene  Frist  nur  als  eine  Vorbereitung  zum  Kriege
an,  und  sie  waren  daher  genoͤthigt,  auch  ihrerseits  sich  nach
Hilfe  und  Verstärkung  umzusehen.  Besonders  war  ein  kraͤftiges
  Zusammenhalten  noͤthig,  um  die  Wahl  Ferdinand's,
des  so  Erzkatholischen,  zum  römischen  Könige,  zu  hintertreiben,
  an  welcher  Carl  mit  grôßtem  Eifer  arbeitete,  auch  dieserhalb
  eine  Reichsversammlung  in  Cöln  vorbereitete,  und
den  Churfürsten  Johann  auf  eine  etwas  versteckte  Weise  dahin
  einlud.  Dieser  sah  ein,  daß  nunmehr  keine  Zeit  zu
verlieren  sey,  um  kräftig  gegen  Hinterlist  und  gegen  offne
Gewalt  das  Werk  ihrer  Ueberzeugung  zu  vertheidigen.  Daher
  eilte  er,  die  protestirenden  Fürsten  und  Stände  zu  einer
Berathung  nach  Schmalkalden  zum  22.  Decbr.  einzuladen
und  sendete  an  seiner  Statt  seinen  Sohn,  den  Herzog  Johann
  Friedrich,  nach  Cöln.  In  Schmalkalden,  wo,  des
Churfürsten  Einladung  gemäß,  die  meisten  protestirenden
Fürsten  und  Stände  in  Person,  und  die  übrigen  durch
Stellvertreter  erschienen,  erwägte  man  mit  vieler  Ruhe  und
Umsicht  nicht  nur,  was  ihnen  von  Seiten  des  Kaisers  bevorstehen,
  sondern  auch,  wie  man  den  zu  vermuthenden
Feindseligkeiten  am  besten  und  unübereiltesten  begegnen
mochte.  Um  nun  dem  Bunde,  welchen  man  vor  der  sichtbaren
  Gefahr  einzugehen  für  dringend  nothwendig  fand,
gleichwohl  nicht  zu  frühz#itig  einen  kriegerischen  Schein  zu
geben,  sondern  demselben  völlig  einen  friedlichen  Charakter
  zu  erhalten  und  dadurch  ihn  in  den  Augen  der  Welt
für  rechtmäßig  und  billig  gelten  zu  lassen,  gab  man  dem
Bunde  vor  der  Hand  keinen  andern  Zweck:  als  den  Kaiser
schriftlich  zu  ersuchen,  daß  in  den,  von  Seiten  des  Kammergerichts
  gegen  die  Evangelischen  bereits  gethanen  Schritten
nicht  weiter  gegangen  werden  moge,  und  —  obschon  man,
wegen  Furchtsamkeit  einiger  Bundesglieder,  über  die-