Johann  Friedrich  der  Großmuͤthige.  183

erweitern,  ihr  auch  die  Jurisdiction  uͤber  ihre  Doͤrfer  zugestand.
  Ein  Jahr  spaͤter  ließ  er  auch  eine  allgemeine  Kirchen-Visitation
  in  seinen  Landen  anstellen,  welcher  sich  hauptsaͤchlich
  Justus  Jonas,  Johann  Bugenhagen,  Georg  Spalatin,
  Justus  Merius  und  Friedrich  Myconius  unterzogen,  und
durch  welche  wiederum  so  manche,  der  Reformation  guͤnstige
und  dieselbe  befestigende  Einrichtung  getroffen  wurde.  Besonders
  wurde  darauf  gesehen,  daß  das  Abendmahl  unter
beiderlei  Gestalt  gereicht  und  alle  Sonntage  in  den  Kirchen
ein  Hauptstuͤck  aus  dem  Catechismus  oͤffentlich  verlesen  ward.
Dagegen  untersagte  Johann  Friedrich  dem  Philipp  Melanchthon,
  nach  Frankreich  zum  König  Franz  I.  zu  reisen,  welcher
  ein  Religionsgespräch  mit  demselben  gewünscht  hatte;
denn  er  fürchtete,  Melanchthon's  Nachgiebigkeit  kennend,  daß
dieser  sogar  gegen  den  Geist  der  Reformation  Manches  zugeben
  und  nachlassen,  und  dadurch  der  Sache  mehr  nachtheilig
  als  nöätzlich  werden  mochte.  Uebrigens  führte  Johann
  Friedrich  die  Protestation  seines  Vaters  gegen  die
Wahl  Ferdinand's  weiter,  und  weigerte  sich,  denselben  als
romischen  Kdnig  anzuerkennen.  Da  hieraus  allerdings  neue
Mißhelligkeiten  abzusehen  waren,  so  unternahmen  es  der
Churfürst  von  Mainz  und  der  Herzog  Georg  von  Sachsen,
diese  Irrungen  zwischen  Ferdinand  und  Johann  Friedrich  zu
vermitteln,  und  es  gelang  ihnen,  zu  Cadan  in  Böhmen  am
29.  Juni  1534  einen  Vergleich  zwischen  Beiden  zu  Stande
zu  bringen,  in  welchem  ausgemacht  wurde:  daß  in  Religionsangelegenheiten
  ferner  nicht  mit  Gewalt  verfahren,  der
Närnberger  Relsgionsfeiede  bei  Kraft  erhalten  werde  und
daß  der  Koͤnig  Ferdinand  bewerkstelligen  sollte,  daß  das
Reichskammergericht  von  jedem  Verfahren  gegen  die  Protestanten
  abstände.  Die  schweizerischen  Glaubensgenossen  und
sonstigen,  der  Reformation  so  nahe  stehenden  Parteien  blieben
leider!  abermals  von  diesem  Vergleiche  ausgeschlossen.  Dagegen
  ecklärte  sich  Johann  Friedrich  nebst  seinen  Bundesgenossen,
  nunmehr  Ferdinand  als  rèmischen  Koͤnig  anzuerkennen,
  jedoch  mit  einem  Vorbchalte,  welcher  Deutschland's
Freiheit  für  künftige  Faͤlle  vor  ähnlichen  Königswahlen  bei

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