Johann  Friedrich  der  Großmuͤthige.  185

neuen  Zusammenkunft  im  December  1535  wurde  ausgemacht,
daß  Alle,  welche  sich  zur-evangelischen  Lehre  bekannten,  auf
Verlangen  zu  dem  schmalkaldischen  Bunde  zugelassen  und
der  Bund  selbst,  welcher  mit  dem  Februar  1537  zu  Ende
ging,  auf  zehn  Jahre  verlängert  werden  sollte.  Auf  der
spater,  im  April  1536,  nach  Frankfurt  ausgeschriebenen  Versammlung,
  wurde  diese  Uebereinkunft  nochmals  bestätigt,
und  auf  der  im  September  desselben  Jahres  gehaltenen  neuen
Versammlung  zu  Schmalkalden  wurde  dieser  Beschluß  in
eine  Bundesformel  aufgefaßt  und  von  allen  Bundesgenossen
in  Person  oder  durch  Stellvertreter  unterzeichnet.  Der  Herzog
  Ulrich  von  Würtemberg,  die  Herzdge  Barnim  und  Philipp
  von  Pommern,  die  Fürsten  Johann,  Georg  und  Joachim
  von  Anhalt,  und  die  Städte,  Augsburg,  Hannover,
Frankfurt  und  Hamburg  wurden  in  den  Bund  ausgenommen,
und  beschlossen,  10,000  Mann  Fußvolk  und  2000  Pferde  auf
gemeinschaftliche  Rechnung  zu  unterhalten.  Zu  Häuptern  des
Bundes  wurden  der  Churfürst  Johann  Friedrich  und  der
Landgraf  Philipp  von  Hessen  erwählt,  und  zwar  dergestalt,
daß  Beide  in  der  ebersten  Leitung,  alle  halbe  Jahre  mit  einander
  abwechseln  sollten.  Diese  Einrichtung  zerstäckelte  offenbar
  die  Leitung  des  Bundes,  und  war  eine  Quelle  des
spater  über  denselben  hereinbrechenden  Unglücks.  Viel  besser
wäre  es  —  wie  auch  Landgraf  Philipp  sich  dusserte  —
gewesen,  wenn  ihm,  der  an  kriegerischem  Sinne  und  dazu
gehdriger  Erfahrung  dem  Churfürsten  überlegen  war,  die
ausschließliche  oberste  Leitung  der  Kriegsangelegenheiten  des
Bundes,  dem  Churfürsten  aber  die  innere  Gestaltung  des
Bundes  und  dessen  diplomatische  Lenkung  zugefallen  wäre.
Auf  der  letzten  Versammlung  zu  Frankfurt  hatte  man  beschlossen,
  eine  Gesandtschaft  an  den  Kaiser  zu  schicken  und
ihn  um  seine  Zustimmung  zu  bitten,  daß  auch  diejenigen,
welche  nach  dem  Nürnberger  Religionsfrieden  dem  schmalkaldischen
  Bunde  beigetreten  wären,  dessen  Vorrechte  theilen
  dürften.  Der  Kaiser,  andere  Angelegenheiten  vorschüzzend,
  versprach  seinen  Entschluß  später  den  Bundesgenossen
  zukommen  zu  lassen.  Da  man  nun  glauben  musßte,

1536