1537

186  Johann  Friedrich  der  Großmüthige.

daß  die  kaiserliche  Antwort  sich  hauptsächlich  auf  das  bevorstehende
  allgemeine  Concilium  berufen  wörde  und  man,  die
Religionsangelegenheiten  anlangend,  demselben  bestmeglichst
begegnen  wollte,  so  beauftragte  der  Churfürst  seine  Wittenberger
  Theologen,  besonders  auch  Luther'n,  gleichsam  als
Erklärung  der  Augsburgischen  Confession,  einige  Hauptartikel
  der  evangelischen  Lehre  zu  entwerfen,  um  sie  auf  dem
Concilium  vorzulegen  und  als  Grundlage  des  über  die  neue
Lehre  zu  fassenden  Entschlusses  zu  betrachten.  Luther  setzte
diese  schmalkaldischen  Artikel  in  seiner  gewohnten  kernigen  und
scharfen  Weise  auf,  welche  die  Mißbräuche  der  rdmischen
Kirche  in  grellen  Umrissen  hinstellte.  Aber  diese  Vorbereitungen
  waren  vor  der  Hand  vergeblich  gewesen,  denn  das
Concilium  —  welches  der  Pabst  dußerlich  betrieb  und  innerlich
  hemmte  —  kam  noch  immer  nicht  zu  Stande,  obschon
die  deutschen  Stände  drohten,  daß  sie,  wenn  man  noch  länger
  damit  zögerte,  nunmehr  ein  National-Concilium  veranstalten
  wörden,  auf  welches  freilich  der  Pabst  sehr  wenig
Einfluß  gehabt  haben  möchte.  Der  Churfürst  Johann  Friedrich,
  obschon  ein  kaiserlicher  Gesandte,  der  Reichsvicekanzler
Held,  ihn  noch  besonders  gebeten,  das  Concilium  nicht  länger
  durch  sein  Ausbleiben  aufzuhalten,  weigerte  sich,  dasselbe
in  Mantua  vor  sich  gehen  zu  lassen,  da  er  keinen  Grund
wüßte,  weshalb  eine  deutsche  Religionsangelegenheit  in  Italien
  ausgemacht  werden  solle.  Aber  eben  in  der  Hoffnung
einer  Weigerung  des  Churfürsten  hatte  der  Pabst  ausdrücklich
  Mantua  gewählt,  und  Johann  Friedrich,  dem  der  kaiserliche
  Gesandte  angenehme  Ausscchten  von  den  günstigen
Folgen  dieses  vorhabenden  Conciliums  für  die  Sache  der
Protestonten  zu  eroffnen  strebte,  unterstützte  durch  seine  Weigerung,
  ohne  es  zu  wissen,  die  Sache  des  Pabstes.  Dem
kaiserlichen  Abgesandten  folgte  auch  bald  ein  päbstlicher  Botschafter,
  welcher  zwei  Einladungsschreiben  des  Pabstes  an
den  Churfürsten  zu  dem  vorhabenden  Concilium  brachte.  Aber
man  war  unaufmerksam  genug,  die  päbstlichen  Schreiben
uneroͤffnet  zurückzugeben  (vielleicht  weil  man  darin  Bitterkeiten
  vermuthete  und  sich  die  Aergerniß  darüber  ersparen