Johann  Friedrich  der  Großmuͤthige.  187

wollte,  was  gleichwohl  dieses  Verfahren  des  Churfuͤrsten
nicht  rechtfertigt,  welches  wahrscheinlich  auf  Betrieb  des  in
seinem  Zorne  gegen  den  roͤmischen  Hof  nicht  immer  die
rechte  Mitte  haltenden  Luthers  stattfand)  und  auf  der
Weigerung,  das  Concilium  in  Mantua  zu  beschicken,  zu  beharren.
  Die  kühne  Weise,  mit  welcher  die  Protestanten  auf
ihrer  Meinung  auch  diesmal  beharrten,  schien  ihrer  Sache
neue  Freunde  und  Anhänger  gewinnen  zu  wollen.  England
  schloß  sich  der  neuen  Lehre  immer  inniger  an,  König
Christian  III.  trat  dem  Schmalkaldischen  Bündnisse  bei,
auch  Joachim  von  Brandenburg  war  auf  dem  Wege,  sich
ihm  in  die  Arme  zu  werfen,  und  der  Churfürlt  Hermann
von  Cöln  ging  schon  seit  längerer  Zeit  damit  um,  die
evangelische  Lehre  in  seinem  Erzstifte  einzuführen.  Gegen
diesen  wachsenden  Anhang  des  Protestantismus  mußten,
wie  der  Gegentheil  recht  wohl  einsah,  auch  von  kaiserlicher
und  päbstlicher  Seite  Vorsichtsmaßregeln  getroffen  werden.
Besonders  gab  sich  der  Vicekanzler  Held,  der  die  ihm  gewordene
  rund-abschlägige  Antwort  und  die  dadurch  verursachte
  Vereitelung  des  Mantuaischen  Conciliums  so  wenig
verdauen  konnte,  daß  es  ihn  schon  in  Schmalkalden  zu  heftigen
  Ergießungen  seiner  Galle  und  zu  Drohungen  hingerissen
  hatte,  alle  erdenkliche  Mühe,  dem  Schmalkaldischen
Bunde  zum  Trotz  eine  Opposition  zu  Stande  zu  bringen.
Er  recrutirte  mit  so  vielem  Eifer  unter  den  katholischen  Fürsten
  und  Ständen,  daß  er  sich  wirklich  Beitritt  verschaffte.
So  wurde  denn  auf  seinen  Betrieb,  als  Gegenbündniß  zu
dem  schmalkaldischen,  von  dem  Kaiser  und  dem  roͤmischen
Könige  Ferdinand,  den  Erzbischofen  von  Mainz  und  Salzburg,
  den  Herzdgen  Wilhelm  und  Ludwig  von  Baiern,  Georg
  von  Sachsen,  und  Erich  und  Heinrich  von  Braunschweig,
am  10.  und  12.  Juni  1538  der  sogenannte  heilige  Bund
auf  eilf  Jahre  geschlossen.  Um  einen  Versuch  zur  gütlichen
Vereinigung  der  beiden  Religionsparteien  zu  machen,  veranstaltete
  man  noch  einen  besondern  Convent  zu  Frankfart,
woselbst,  nebst  den  Bevollmächtigten  des  Kaisers  und  des
rdmischen  Koͤnigs,  die  Churfürsten  von  der  Pfalz  und  von