Johann  Friedrich  der  Großmuͤthige.  189

und  in  Folge  deren  diese  Städte  ihre  Bundesgenossen  um
Hülfe  anrufen  mußten  —  wozu  noch  der  Umstand  kam,
daß  in  Sachsen  und  den  benachbarten  protestantischen  Ländern
  um  jene  Zeit  eine  Menge  Feuersbrünste  vorfielen,  deren
  Anstifter,  nachdem  man  ihrer  habhaft  geworden,  geradezu
bekannten,  daß  sie  von  den  Leuten  des  Herzogs  Heinrich
dazu  gedungen  worden  —  veranlaßten  endlich  den  Churfürsten
  von  Sachsen  und  den  Landgrafen  von  Hessen,  mit  einem
  nicht  unbedeutenden  Heere  in  Heinrichs  Staaten  einzufallen,
  die  Stadt  Wolfenbüttel  wegzunehmen  und  demzufolge
  das  ganze  Land  unter  ihre  Gewalt  zu  bringen.  Herzog
  Heinrich  hatte  es,  da  er  nur  geringen  Widerstand  hatte
leisten  können,  für  gerathen  gehalten,  gleich  im  Beginne
des  Kriegs  seinem  Lande  den  Räcken  zu  wenden  und  sich,
nebst  seinem  Sohne  Carl,  zu  dem  Herzoge  von  Baiern  zu
flüchten.  Die  schmalkaldischen  Bundeshäupter  nahmen  hierauf
  Besitz  von  dem  eroberten  Lande  und  regierten  es  gemeinsam,
  bis  sie  es  im  Jahre  1545,  in  Gemäßheit  der
Wormser  Capitulation,  dem  Kaiser  zur  Sequestration  überließen.
  Ein  von  Heinrich  gegen  die  Segquestration  unternommener
  Angriff  mißglückte,  denn  obschon  er  mit  einem
Heere  in  das  ihm  abgenommene  Land  einfiel  und  einen
Theil  desselben  wieder  besetzte,  so  nöthigte  ihn  doch  sehr
bald  ein  gegen  ihn  gesendetes,  ohngleich  stärkeres  Heer,  sich
nebst  seinem  Sohne  gänzlich  dem  Landgrafen  zu  ergeben,  der
Beide  nach  Ziegenhayn  in  Verwahrung  bringen  ließ,  wo
sie  auch  bis  zur  spätern  Auflösung  des  Schmalkaldischen
Bundes  blieben  und  erst  nach  diesem  ihre  Freiheit  und  Wiedereinsetzung
  erlangten.

Während  der  schmalkaldische  Bund  so  ernsthaft  die,  zweien
seiner  verbündeten  Städte  widerfahrenen  Beleidigungen  gerächt
  hatte,  entspannen  sich  dem  Churfürsten  von  Sachsen
abermalige  Händel.  Der  Administrator  des  Bisthums
Naumburg  —  welches  unter  dem  Erbschutze  des  Churfürsten
von  Sachsen  stand,  ohne  daß  er  es  jedoch  unter  seiner  besondern
  Rechtspflege  gehabt  hätte  —  Pfalzgraf  Philipp,
Bischof  von  Freisingen,  war  im  Januar  1541  verstorben.  1541