Johann  Friedrich's  Gefangenschaft  und  Abdankung.  207

soll  er  sich  haben  merken  lassen,  daß  man  ihm  früher  viel
zu  schlimme  Begriffe  von  evangelischen  Ländern  und  Sitten
beigebracht  und  daß  er  Alles  über  Erwarten  gut  gefunden
habe.  Ihm,  den  in  seinen  Glaubensstreiten  ja  stets  nur
weltliche  Absichten  geleitet  hatten,  konnte  das  ziemlich  gleichgültig
  seyn.  Doch  that  er  wohl  daran,  noch  einmal  recht
den  Kaiser  und  den  Sieger  zu  spielen;  denn  nach  dem  Siege
von  Mühlberg  hatte  auch  Carl's  Gestirn  seinen  Senith  erreicht
  und,  als  hätte  ein  rächerisches  Schicksal  den  Kranz
seines  Ruhmes  gerade  durch  einen  Sieg  schließen  wollen,  der
ihm  für  die  Folge  nichts  half,  wohl  aber  Nachtheil  und
Reue  brachte,  sollte  von  da  aus  keine  glänzende  That  mehr
Carl's  Leben  schmücken.  Ja,  da  er  in  spaterer  Zeit  —  just
von  denen  getuscht  und  verrathen,  welche  er,  auf  Kosten
Getreuerer,  reich  und  groß  gemacht  hatte  —  über  so  Vieles
eine  andere  Ansicht  gewann  und  sein  vergangenes  Leben  mit
allem  seinen  Glanze  doch  nur  wie  ein  großer  Irrthum  ihm
erschien,  soll  er,  bei  dem  Anblick  einer  Abbildung  der  Mühlberger
  Schlacht,  auf  den  darauf  mit  abgebildeten  Johann
Friedrich  gezeigt  und  seufzend  ausgerufen  haben:  „Hätte
ich  diesen  bleiben  lassen,  der  er  war,  so  wäre  ich  auch  geblieben,
  der  ich  war.“  —  Doch  dies  nur  beildufig.  Ob  die
Sage  wahr,  daß  Carl  V.  die  Schloßkirche  zu  Wittenberg
besucht  und  denen  aus  seinem  katholischen  Gefelge  —  die
ihn  angegangen:  er  moͤge  Luther's  dort  ruhende  Gebeine  ausgraben
  und  verbrennen  lassen  —  die  kaiserliche  und  deutsche
Antwort  gegeben:  er  führe  keinen  Krieg  mit  den  Todten,
auch  habe  Luther  schon  seinen  höhern  Richter  gefunden;  mag
dahingestellt  seyn.  Wenigstens  klingt  sie  recht  gut.  Bevor
noch  der  Kaiser  das  Lager  vor  Wittenberg  verließ,  übertrug
er  (am  4.  Juni)  dem  Herzog  Moritz  die  Chur  Sachsen  nebst
den  dazu  gehörigen  Landen,  und  im  folgenden  Jahre  (24.
Februar)  ertheilte  er  ihm  die  feierliche  Belehnung.  Johann
Friedrich  mußte  dieser  Handlung  beiwohnen  und  that  dies,
ohne  seiner  Standhaftigkeit  untreu  zu  werden,  geschweige
denn  seiner  Würde  etwas  zu  vergeben,  die  er  treu  von  dem
einstigen  Fürsten  jetzt  auf  den  Menschen  übertrug.  Ihm

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