Das  Interim.  209

entfernte  und  den  fruͤher  vertriebenen  Julius  Pflug,  den
das  Domkapitel  ohne  des  Churfuͤrsten  Bewilligung  gewaͤhlt
hatte,  wieder  einsetzte.  Hierauf  begab  sich  Carl  nach  Augsburg,
  wohin  er  einen  Reichstag  angesetzt  hatte  und  wo  er
sich,  wie  schon  so  oft,  bemuͤhte,  die  kirchlichen  Spaltungen
auszugleichen  und  die  verschiedenen  Glaubensparteien  wieder
zu  vereinigen.  Er  griff  also  zu  einem  schon  vor  sieben  Jahren
  einmal  versuchten  Mittel;  er  ließ  nämlich  durch  einige
Theologen  ein  Glaubensformular  ausarbeiten,  welches,  bis
zu  volliger  Feststellung  der  kirchlichen  Angelegenheiten,  einstweilen
  als  Richtschnur  in  allen  deutschen  Ländern  —  den
katholischen  wie  den  evangelischen  —  gelten  sollte  und  deshalb
  das  Interim  genannt  wurde.  Es  war  ein  theologisches
Gemengsel  katholischer  und  evangelischer  Grundsätze,
bunt  und  unharmenisch,  wie  die  damalige  Kirche  selbst.  Den
Protestanten  konnte  es,  wegen  des  darinnen  merklichen  Obenaufschwimmens
  des  Katholicismus,  natürlich  nicht  zusagen,
und  es  fand  daher  auf  ihrer  Seite  den  entschiedensten  Widerspruch.
  Der  gefangene  Churfürst,  den  der  Kaiser  anfangs
durch  Versprechungen,  dann  aber  durch  Drohungen  zu  Annahme
  des  Interims  zu  bewegen  suchte,  war  auf  keine
Weise  dahin  zu  bringen,  das  Interim  anzuerkennen,  noch
seine  Söhne  zu  dessen  Annahme  schriftlich  zu  bereden.  Wohl
aber  warnte  er  sie  davor  und  ermahnte  sie  zur  Beharrlichkeit
  im  Glauben.  Er  ließ  es  sich  nicht  kränken,  daß  man
von  da  an  seine  Gefangenschaft  bedeutend  schärfte,  ihm  seinen
  Hofprediger,  den  er  bisher  bei  sich  gehabt,  entfernte  und
selbst  die  Bücher,  mit  denen  er  sich  zu  beschäftigen  pflegte,
unter  ihnen  hauptsächlich  die  Bibel,  wegnahm.  Das  waren
  kleinliche  Nekkereien,  des  Kaisers  am  unwürdigsten,  der
hoffentlich  nichts  davon  erfuhr,  wie  weit  man  sich  erlaubte,
gegen  den  gefangenen  Fürsien  zu  gehen.  Selbst  wen  Johann
  Friedrich's  Saumseligkeit,  die  er  sich  im  Zustande  der
Freiheit  zu  Schulden  kommen  ließ  und  wodurch  er  seinen
Fall  befoördert  hatte,  früher  gegen  ihn  eingenommen,  konnte
ihm  im  Unglücke  seine  Achtung  nicht  versagen  und  mußte
ihm  zugesichen,  daß  er  mehr  Held  in  der  Niederlage  war,
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