Albrecht  der  Beherite.  213

Dankbarkeit  ernannte  der  Kaiser  Albrechten,  der  schon  von
fruͤher  her  die  Wuͤrde  eines  Reichsbannertraͤgers  bekleidete,
zum  Statthalter  der  Niederlande,  eine  große,  aber  gar  nicht
eintraͤgliche  Auszeichnung;  denn  die  Niederlaͤndischen  Staͤdte
standen  in  geheimer  Verbindung  mit  Oesterreichs  damaligem
härtesten  Gegner,  Frankreich,  und  waren  so  hartnäckig  in  Vertheidigung
  ihrer  Freiheiten  und  Rechte,  so  zu  Verschwoͤrungen
  und  Empbrungen  geneigt,  daß  ein  Statthalter  über  sie,
sich  nur  durch  unermüdetste  Wachsamkeit  behaupten  konnte
und  das  Schwert  nicht  aus  der  Hand  legen  durfte,  um  jeden
  Augenblick  zum  Kampfe  mit  den  Unruhestiftern  bereit
zu  seyn.  Dennoch  führte  Albrecht  diese  Statthalterschaft  mit
groͤßtem  Ruhme,  die  Niederländer  fürchteten  ihn,  als  den
Unbezwinglichen,  und  es  gelang  ihm,  bis  zum  Jahre  1493  1193
die  empdrerischen  Provinzen,  Brabant,  Seeland,  Holland
und  Friesland,  welche  durch  den  mit  Frankreich  geschlossenen
  Frieden  ihren  Rückhalt  verloren  hatten,  beinahe  voͤllig
zur  Ruhe  zu  bringen,  wo  er  sodann  diese  schwierige  Statthalterschaft
  wieder  abgab.  Man  mochte  es  von  Seiten
Oesterreichs  endlich  selbst  einsehen,  daß  man  den  treuesten
und  stärksten  Bundesgenossen  auf  gewissenlose  Art  abgespeist
hatte  und  wenigstens  noch  zum  Scheine  etwas  thun  müsse.
Ausser  der  schon  erwähnten  Anwartschaft  auf  Jülich  und
Berg,  trug  man  Albrecht  —  nachdem  derselbe  vorher  die
ihm  angebotene  Stelle  als  oberster  Reichshauptmann  aus
dem  Grunde  ausgeschlagen  hatte,  weil  wahrscheinlich  diese
Wärde  ohne  Gehalt  geblieben  wäre  —  mit  Genehmigung
des  Churfürsten  die  Erbstatthalterschaft  über  Friesland  an.
Obgleich  einträglicher,  als  die  Statthalterschaft  über  die
Niederlande,  war  sie  doch  auch  nicht  unbedingt  zu  preisen.
Die  Friesen  hatten  sich  schon  seit  länger  als  ein  sehr  widerspenstiges
  Voik  erwiesen,  welches  durchaus  keinen  Zaum
dulden  wollte  und  noch  größere  Gegenkraft  erforderte,  um
nieder  gehalten  zu  werden,  als  die  Niederländer.  Zudem
hatte  sich  der  Kaiser  das  Wiedereinlbsungsrecht  vorbehalten
und  konnte  von  demselben  vielleicht  gerade  zu  einer  Zeit  Gebrauch
  machen  wollen,  wo  Albrecht  angefangen  hatte,  für