26  Albrecht  der  Beherzte.

als  das  schon  Besitzende  und  seine  Erbländer,  welche  doch
den  größten-Anspruch  auf  seine  Thätigkeit  hatten,  zu  pflegen;
  muß  man  ihm  den  Ruhm  lassen,  daß  er  die  wenige
Zeit,  die  ihm  im  Schooße  seines  Landes  ward,  nach  Kraften
  nützte.  Er  machte  sich  um  Rechtspflege  und  deren  Feststellung
  vielfach  verdient  und  die  Erbauung  des  Freiberger
Doms,  der  neuen  Albrechtsburg  und  der  Brücke  zu  Meißen
  danken  wir  ihm.  Von  seiner  Gemahlinn  Zedena  —
einer  Tochter  des  muthigen  Böhmenkönigs  Georg  Podiebrad,
nach  dessen  Tode  ihm  sogar  einc,  freilich  nur  kurz  währende
Aussicht  auf  den  Thron  von  Böhmen  eröffnet  wurde  —
hinterließ  er,  ausser  einer  Tochter,  welche  sich  an  den  Erzherzog
  Sigmund  von  Oesterreich  und  dann  an  Herzog  Erich
den  Aelteren  von  Braunschweig  vermählte,  drei  Söhne:
Georg  den  Bärtigen,  Heinrich  den  Frommen  und  Friedrich,
von  denen  die  beiden  Ersten  eir  mder  in  der  Regierung  folgten,
  Friedrich  aber,  zum  Hochmeister  des  deutschen  Ordens
in  Preußen  erwählt,  für  abgefunden  erachtet  ward,  obschon
er  drei  Jahre  vor  seinem  Tode  —  er  starb  1510  zu  Rochlitz
  —  die  Hochmeisterwürde  niederlegte.

Da  Albrecht,  aus  eigner  Erfahrung,  die  üblen  Folgen
einer  Ländertheilung  kannte,  so  hatte  er  noch  am  18.  Februar
  1499  zu  Mastricht,  unter  Zuziehung  einiger  Landstände,
  mit  seinen  beiden  altesten  Söhnen  Georg  und  Heinrich
  einen  Vertrag  abgeschlossen,  dem  sich  Beide  fögten  und
worin  festgesetzt  wurde:  daß  die  meißnischen  und  thüringischen
  Lande  inskünftig  ungetheilt  bleiben  und  Gcorg,  als
der  dlteste,  die  alleinige  Regierung  darüber  führen,  dagegen
aber  seinem  Bruder  Heinrich  die  Erbstatthalterschaft  über
Friesland  überlassen  sollte.  Im  Falle  dieser  die  Statthalterschaft
  über  die  unruhigen  Friesen  nicht  behaupten  konnte,
oder  dieselbe  vom  Kaiser  wieder  eingelèôf't  würde,  sollte
Heinrich  die  Aemter  Freiberg  und  Wolkenstein,  wiewohl  mit
Ausnahme  der  Oberhoheit  und  der  Bergwerke,  erhalten,
nebst  dem  vierten  Theile  der  Landeseinkünfte,  nach  Abzug
der  Ausgaben  und  der  Zinsen  für  Landesschulden.  Auch  ward
festgesetzt,  daß  nach  beider  Brüder  Absterben,  jedesmal  der