226  Heinrich  der  Fromme.

aus  dem  von  rdmischen  Agenten  ziemlich  hart  getretenen  Bo—
den  stampfen  sahen.  Sie  nahmen  es  Ubel,  dabei  zu  wenig
befragt  worden  zu  seyn  und  fanden  bald  Gelegenbeir,  ihr
Mißvergnügen  an  den  Tag  zu  legen.  Geerg's  Verlassenschaft
  fand  man  stark  verschuldet,  und  da  auf  das  verhandene
  baare  Geld  Andere  ihre  Erbansprüche  machten,  so  gericth
  Heinrich  in  Verlegenheit,  wie  er  diese  Schulden  decken
sollte.  Er  sah  sich  gendthigt,  den  Nath  der  Stände  zu  su—
chen  und  zu  diesem  Swecke  einen  Landtag  nach  Chemnitz
auözuschreiben.  Hier  gaben  ihm  die  Stände  sehr  offen  ihre
Empfindlichkeit  darüber  zu  erkennen,  daß  sie  in  den  Angelegenheiten
  der  Reformatien  so  ganz  und  gar  nicht  befragt
worden  wären.  Heinrich  erklärte  sich  mit  ziemlicher  Bestimmtheit,
  und  man  gab  endlich  von  beiden  Seiten  etwas
nach.  Der  Herzog  nahm  seinen,  auf  Verringerung  der  Mänie
lautenden  Antrag  zurück,  bestätigte  den  Landständen  ihre  Privilegien,
  und  man  ward  sonach  einig,  jene  ven  Georg  binterlassene
  Schulden,  welche  gegen  500,000  fl.  auemachten,
durch  eine  zehnjährige  Verlängerung  der  Bierzebende  einzubringen.
  Derlei  Irrungen  trugen  vollends  bei,  dem  gemäthlichen
  Heinrich,  der  nic  großen  Geschmack  an  den  Regierungssorgen
  gefunden  hatte,  die  Sache  zu  verleiden.  Er  hatte
schon  früher  mehr  durch  seine  Gemahlin  und  seine  Ratte,
als  durch  sich  selbst  regiert;  aber  er  sehnte  sich  noch  mehr
nach  Ruhe,  und  obschen  sein  Sohn  Moritz  ihm  nicht  gan
zu  Willen  gelebt,  besonders  gegen  seinen  Wunseh  die  Techter
  des  mit  Heinrich  in  keinen  guten  Verhaltnissen  stehenden
Landgrafen  Philipp  von  Hessen  geheirathet  und  auch  in  anderer
  Hinsicht  einen,  dem  sanften  Charakter  des  Vaters  nicht
entsprechenden  stürmischen  Sinn  geoffenbaret  hatte,  so  entschloß
  sich  Heinrich  doch,  ihm  noch  bei  Lebzeiten  die  Regierung
  abzutreten.  Gegen  seinen  vorherigen  Entschluß,  seine
Länder  beiden  Söhnen  zu  überlassen,  hatte  sich  Moritz  aus-1311
  drücklich  erklärt.  So  ließ  er  denn  am  7.  August  1541  seinen
  Sohn  Moriß  die  Regierung  antreten;  jedoch  nicht  obne
ihm  cinige  Nätde  an  die  Seite  zu  setzen,  durch  welche  er
vielleicht  den  frühzeitig  sich  offenbarenden  kecken  Sinn  des