248  Johann  Friedrich's  letzte  Tage.

im  Passauer  Vertrage  gedacht,  als  weil  der  Kaiser  in  ihm  einen  erbitterten
  Feind  gegen  Moritz  loszulassen  glaubte  —  kehrte  in  den
Kreis  der  Seinigen  zurück.  Als  er  sich  bei'n  Kaiser  für
die  erhaltene  Freiheit  bedankte  und  Abschied  nahm,  konnte
ihm  dieser  das  Zeugniß  nicht  versagen,  daß  er  sich  als  redlicher
  Mann  gehalten.  Seine  Rückkehr  ward  durch  die  Liebe
seiner  Freunde  und  seiner  Bürger  dusserst  rührend  und  feierlich.
  Allenthalben  begegneten  dem  befreiten  Fürsten  Segnungen
  und  Blumen,  und  Freudenfeuer  bezeichneten  seinen
Weg.  Kein  siegreicher,  aber  ein  desto  treuer  befundener  Held
des  Glaubens,  kehrte  er  aus  fünfjährigen  schweren  Banden,
in  die  Arme  der  Freiheit  und  der  Liebe  zurück,  und  seine
Gattin  durfte  nunmehr  mit  Freuden  die  Trauerkleider  ablegen.
  Im  Triumphe  brachte  man  ihn  nach  seiner  Residenz
Weimar;  er  hatte  an  Land  verloren,  aber  an  Glauben,  Ruhm
und  Liebe  gewonnen.  Nach  Moritz's  Tode  erneuerte  er  bei'm
Kaiser  seine  Ansprüche  auf  die  Chur  und  die  verlornen  Lande,
allein  er  ward  zurückgewiesen,  weil,  als  Moritz  (1548)  belehnt
  ward,  auch  dessen  Bruder  August  zugleich  die  Mitbelehnung
  erhalten  hatte.  Doch  vermittelte  August's  Schwiegervater,
  der  König  Christian  III.  von  Dänemark,  einen
1551  Vertrag,  welcher  am  24.  Februar  1554  zu  Nürnberg,  zwischen
  Johann  Friedrich  und  August  abgeschlossen  ward.  Johann
  Friedrich  mußte  darin  zwar  die  Wittenberger  Capitulation
  bestätigen  und  jedem  Groll  gegen  die  Albertinische
Linie  entsagen,  erhielt  aber  dafür  das  Amt  und  Schloß  Altenburg,
  mit  den  Städten  Schmöllen  und  Lucca  und  mehreren
  Schriftsassen;  ferner  die  Aemter  Sachsenburg,  Herbisleben
  (mit  Ausnahme  der  Stadt  Tennstädt)  und  das  Recht
zu  beliebiger  Einlösung  der  Aemter  Alstädt  und  Königsberg-Zugleich
  ward  ihm  das  Recht  zugestanden,  den  —  freilich
mehr  schmerzlichen  als  erfreulichen  Titel:  „geborner  Churfuͤrst““
  fortzuführen,  und  seine  Söhne  erhielten  als  Zubehdrungen
  der  in  der  Wittenberger  Capitulation  ihnen  zuerkannten
  Länder,  das  Amt  Schwarzwald  nebst  mehreren
Städten,  Klöstern  und  Ortschaften,  denen  August  die  Sum-